Die aktuelle Zinsent­wick­lung auf dem Immobilienmarkt

Der Zinssatz für Baufi­nan­zie­run­gen war in den vergan­ge­nen Jahren günsti­ger wie nie zuvor. Unter anderem durch die steigen­den Rohstoff­preise, die hohe Infla­tion, die Corona-Pande­mie sowie die Unsicher­hei­ten in Bezug auf den Ukrai­ne­krieg haben sich die Bauzin­sen seit Jahres­be­ginn stark erhöht.

Die Europäi­sche Zentral­bank hat bereits im Juni 2022 angekün­digt, den Ankauf von Staats­an­lei­hen zu beenden und den Leitzins, erstma­lig seit elf Jahren, um 0,25 Prozent­punkte zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung könnte im Lauf des Jahres folgen.

Zinsentwicklung

Die folgende Grafik zeigt die Zinsent­wick­lung der vergan­ge­nen Monate. Exper­tin­nen und Exper­ten gehen derzeit davon aus, dass die Zinsen bis Jahres­ende weiter steigen werden. Die Mehrheit erwar­tet Kondi­tio­nen zwischen 3 und 3,5 %.

Zinsentwicklung

Unser Tipp

Zu Zeiten von niedri­gen Darlehns­zin­sen empfiehlt es sich eine lange Zinsfest­schrei­bung zu wählen. Es ist sehr wahrschein­lich, dass zukünf­tige Anschluss­fi­nan­zie­run­gen zu höheren Bauzin­sen abgeschlos­sen werden müssen.

Durch die Festle­gung einer langen Zinsfest­schrei­bung können Sie so das Risiko einer steigen­den Kredit­rate minimie­ren.

Im Gegen­zug empfeh­len wir, sich in Zeiten von höheren Bauzin­sen für eine kürzere Sollzins­bin­dung zu entschei­den. Eine kürzere vertrag­li­che Bindung ermög­licht es Ihnen, von eventu­el­len Zinssen­kun­gen zu profitieren.

Eine weitere Möglich­keit bares Geld zu sparen bietet die Umschul­dung eines Kredits. Der Zinssatz eines Immobi­li­en­dar­le­hens ist im Normal­fall für einen vertrag­lich verein­bar­ten Zeitraum gebunden.

Nach Ablauf dieses Zeitraums ist das Darle­hen in der Regel nicht vollstän­dig getilgt und es verbleibt eine Restschuld.

Nach Ende der Sollzins­bin­dung haben Sie entwe­der die Möglich­keit einer Fortfüh­rung der Finan­zie­rung bei der aktuel­len Bank oder Sie schul­den den Kredit zu gerin­ge­ren Zinskon­di­tio­nen bei einem neuen Kredit­ge­ber um.

In einigen Fällen wird Ihnen hier ein günsti­ge­rer Zinssatz als bei der seithe­ri­gen Bank angeboten.

Für den Verkäu­fer einer Immobilie

Die vorzei­tige Ablösung eines Immobi­li­en­kre­dits empfiehlt sich nicht immer. Oft besteht die Möglich­keit, dass der Käufer, nach Zustim­mung der Bank, den laufen­den Kredit übernimmt und selbst abbezahlt.

Beide Parteien können in diesem Fall erheb­li­che Kosten sparen. Bestehende im Grund­buch einge­tra­gene Grund­schul­den müssen nicht gelöscht werden, sondern können übernom­men werden.

Wichtig ist, dass der Käufer über in etwa die gleiche Bonität verfügt wie der bishe­rige Kreditnehmer.

Eine Bank achtet bei der Bonitäts­prü­fung überwie­gend auf gute Vermö­gens- und Einkom­mens­ver­hält­nisse, bevor einer Kredit­über­nahme zugestimmt wird.

Zinsentwicklung

Fazit

Eine Bank verlangt bei der vorzei­ti­gen Kredit­ab­lö­sung in den meisten Fällen eine Vorfäl­lig­keits­ent­schei­dung vom Kredit­neh­mer, was erheb­li­che Kosten verur­sa­chen kann. Alter­na­tiv besteht die Möglich­keit, dass das laufen­den Darle­hen durch einen Käufer zu densel­ben Kondi­tio­nen übernom­men wird. Gerne beraten wir Sie als Ihr Ansprech­part­ner rund um die Immobi­lie, wie im Einzel­fall am besten vorzu­ge­hen ist.