Hausverwaltungen für Balingen und Umgebung
Mietverwaltung für Balingen und Umgebung

Mietver­wal­tung in Balin­gen und im Zollernalbkreis

Sachkun­dig, verläss­lich und grund­sätz­lich im Einver­neh­men mit Ihnen als Eigen­tü­mer: Genauso bewirt­schaf­ten wir Ihre Immobi­lie als Mietver­wal­ter. Für Sie die solide Basis des Werterhalts.

Wir überneh­men für Sie in Balin­gen und im Zollern­alb­kreis die profes­sio­nelle und umfas­sende Mietver­wal­tung Ihrer Immobilie.

Angefan­gen bei der korrek­ten kaufmän­ni­schen Abwick­lung über die sorgfäl­tige Auswahl der passen­den Mieter bis hin zur turnus­ge­mä­ßen Begehung des Gebäudes.

Unsere bestens ausge­bil­de­ten und praxis­er­fah­re­nen Mitar­bei­ter verfü­gen über fundierte Markt­kennt­nisse im Bereich der Mietverwaltung.

Sie bieten Ihnen sämtli­che Dienst­leis­tun­gen, die Sie für ein funktio­nie­ren­des Mietob­jekt benöti­gen. Den Umfang der von uns übernom­me­nen Aufga­ben bestim­men Sie – unerheb­lich ob Voll- oder Teilverwaltung.

Die flexi­ble Vertrags­ge­stal­tung lässt es zu, dass einzelne Leistung nicht zum Vertrags­be­stand­teil gemacht werden.

Genauso können einzelne Vorgänge mit dem Vorbe­halt zur Zustim­mung durch den Eigen­tü­mer verknüpft werden.

Gerne beraten wir Sie persön­lich zu unseren Leistungen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihre Immobilie in guten Händen

Aufga­ben der Mietverwaltung

  • Übernahme und Durch­sicht aller Hausunterlagen
  • Prüfung des Versi­che­rungs­be­dar­fes sowie Abschluss und Kündi­gung von Versicherungsverträgen
  • Bonitäts- und Sozial­prü­fung von Mietinteressenten
  • Anlage der Kaution bei Einzug
  • Betreu­ung der Mieter in allen Belan­gen des Mietverhältnisses
  • Überwa­chung der Hausordnung.
  • Abschluss, Änderung und Kündi­gung von Mietverträgen
  • Buchung und Überwa­chung von Mietzahlungen
  • Mietin­kasso und Überprü­fung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Ermitt­lung der jährli­chen Betriebs­kos­ten und Neben­kos­ten­ab­rech­nung mit den Mietern
  • Begehun­gen und Kontrol­len des techni­schen Gebäu­de­zu­stan­des und der Objektpflege
  • Abschluss von erfor­der­li­chen Wartungsverträgen
  • Organi­sa­tion und Vergabe notwen­di­ger Instand­hal­tungs- und Instand­set­zungs­maß­nah­men an ausge­wählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen
  • Veran­las­sung und Kontrolle routi­ne­mä­ßi­ger und notwen­di­ger Schönheitsreparaturen