Hausverwaltungen für Balingen und Umgebung
Mietverwaltung für Balingen und Umgebung

Mietver­wal­tung in Balingen und im Zollernalbkreis

Sachkundig, verläss­lich und grund­sätz­lich im Einver­nehmen mit Ihnen als Eigen­tümer: Genauso bewirt­schaften wir Ihre Immobilie als Mietver­walter. Für Sie die solide Basis des Werterhalts.

Wir übernehmen für Sie in Balingen und im Zollern­alb­kreis die profes­sio­nelle und umfas­sende Mietver­wal­tung Ihrer Immobilie.

Angefangen bei der korrekten kaufmän­ni­schen Abwick­lung über die sorgfäl­tige Auswahl der passenden Mieter bis hin zur turnus­ge­mäßen Begehung des Gebäudes.

Unsere bestens ausge­bil­deten und praxis­er­fah­renen Mitar­beiter verfügen über fundierte Markt­kennt­nisse im Bereich der Mietverwaltung.

Sie bieten Ihnen sämtliche Dienst­leis­tungen, die Sie für ein funktio­nie­rendes Mietob­jekt benötigen. Den Umfang der von uns übernom­menen Aufgaben bestimmen Sie – unerheb­lich ob Voll- oder Teilverwaltung.

Die flexible Vertrags­ge­stal­tung lässt es zu, dass einzelne Leistung nicht zum Vertrags­be­stand­teil gemacht werden.

Genauso können einzelne Vorgänge mit dem Vorbe­halt zur Zustim­mung durch den Eigen­tümer verknüpft werden.

Gerne beraten wir Sie persön­lich zu unseren Leistungen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihre Immobilie in guten Händen

Aufgaben der Mietverwaltung

  • Übernahme und Durch­sicht aller Hausunterlagen
  • Prüfung des Versi­che­rungs­be­darfes sowie Abschluss und Kündi­gung von Versicherungsverträgen
  • Bonitäts- und Sozial­prü­fung von Mietinteressenten
  • Anlage der Kaution bei Einzug
  • Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses
  • Überwa­chung der Hausordnung.
  • Abschluss, Änderung und Kündi­gung von Mietverträgen
  • Buchung und Überwa­chung von Mietzahlungen
  • Mietin­kasso und Überprü­fung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Ermitt­lung der jährli­chen Betriebs­kosten und Neben­kos­ten­ab­rech­nung mit den Mietern
  • Begehungen und Kontrollen des techni­schen Gebäu­de­zu­standes und der Objektpflege
  • Abschluss von erfor­der­li­chen Wartungsverträgen
  • Organi­sa­tion und Vergabe notwen­diger Instand­hal­tungs- und Instand­set­zungs­maß­nahmen an ausge­wählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen
  • Veran­las­sung und Kontrolle routi­ne­mä­ßiger und notwen­diger Schönheitsreparaturen