Immobi­li­en­ver­wal­tung — Alles Wissens­werte auf einen Blick

​Ist die Immobi­li­en­ver­wal­tung ihr Honorar wert?

Viele Eigen­tümer fragen sich, ob die Verwal­tung Ihrer Immobilie ihr verein­bartes Honorar wert ist.

Eine profes­sio­nelle und nachhal­tige Immobi­li­en­ver­wal­tung legt größten Wert auf die Ausbil­dung und fachliche Quali­fi­zie­rung Ihrer Mitarbeiter.

Die Anfor­de­rungen an das Berufs­bild des Immobi­li­en­ver­wal­ters sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen – darunter die Pflichten im Zuge des Melde­ge­setzes, das Mess- und Eichge­setz sowie des Mindestlohngesetzes.

Zwei Frauen in Geschäftskleidung stehen in einem Büro, halten Papiere in der Hand und unterhalten sich. Auf einem Schild im Hintergrund steht "Köhl Hausverwaltungen". Die Szene wirkt professionell und kooperativ.
Zwei Männer in Geschäftskleidung stehen in einem hellen Büro und betrachten und besprechen einen großen Bauplan, der zwischen ihnen ausgebreitet ist. Ein Mann zeigt auf einen Ausschnitt der Blaupause, während der andere aufmerksam zuhört.

WEG Verwal­tung – mehrere Wohnungen, mehrere Wohnungseigentümer

Den ganzen Verwal­tungs­kram erledigt man am besten selbst, denken sich viele Immobi­li­en­be­sitzer einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft. Aller­dings gilt bei WEG eine gesetz­liche Verwal­ter­pflicht (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz).

Die Verwal­tung einer WEG kann zwar theore­tisch auch einer der Eigen­tümer übernehmen; da das WEG-Recht aller­dings komplex ist und bei der Selbst­ver­wal­tung auch Inter­es­sens­kon­flikte entstehen können, empfiehlt sich die Berufung eines profes­sio­nellen Hausverwalters.

Eine Frau mit blondem Haar und weißer gemusterter Bluse steht an einem weißen Schreibtisch und schreibt in einem hellen, modernen Büro auf ein Stück Papier.

Der Hausver­walter ist der Kümmerer und Organi­sator einer Immobilie. Dabei ist er sowohl für die kaufmän­ni­sche als auch die techni­sche Verwal­tung zuständig.

So erstellt er zum Beispiel Wirtschafts­pläne, erledigt die Buchhal­tung und kümmert sich um die ordnungs­ge­mäße Überprü­fung aller Zahlungs­ein­gänge und ‑ausgänge. Er erstellt auch die Neben­kos­ten­ab­rech­nungen für die Eigen­tümer der einzelnen Einheiten.

Aufgabe des Verwal­ters einer WEG ist es auch, jährlich die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung zu organi­sieren und durch­zu­führen. Dabei werden Tages­ord­nungs­punkte, etwa über anste­hende Reparatur- oder Sanie­rungs­ar­beiten abgear­beitet und die Beschlüsse der Eigen­tümer protokolliert.

​Mietver­wal­tung – mehrere Wohnungen, ein Hauseigentümer

Im Gegen­satz zur WEG-Verwal­tung gibt es auch Liegen­schaften mit mehreren Wohnungen aber einem Hausei­gen­tümer. Dieser wiederum ist in allen Angele­gen­heiten Ansprech­partner für die Mieter.

Ein Eigen­tümer ohne tiefgrün­diges Wissen als Immobi­li­en­ver­walter tut sich bei vielen Fragen der Mieter schwer und kann dies nicht ohne Hilfe und Unter­stüt­zung eines Profis abwickeln.

Der einge­setzte Verwalter vertritt die Inter­essen des einzelnen Eigen­tü­mers und betreut das gesamte Verwaltungsobjekt.

Oft ist vertrag­lich verein­bart, dass sich der Miethaus­ver­walter zudem um die Vermie­tung der Einheiten kümmert, die Bonität der Inter­es­senten prüft, die Mietver­träge ausstellt und Mieterhö­hungen durchsetzt.

Ein moderner Konferenzraum mit weißen Wänden, einem großen Bildschirm, Reihen von weißen Stühlen und Tischen, Holzfußboden und einer hohen grünen Pflanze in einem weißen Topf im Vordergrund. Der Raum ist mit Deckenleuchten hell erleuchtet.
Einfache Strichzeichnung einer lächelnden Person neben einem Haus, die Begriffe wie Wohneigentum oder Immobilien darstellt.

Umfang der Verwal­tung – Kompe­tenz des Verwalters

Neben den gesetz­li­chen Regelungen und Befug­nisse eines Immobi­li­en­ver­wal­ters gibt es keinen festge­legten Leistungs­ka­talog, den ein Verwalter erbringen muss – seine Aufgaben werden neben den im Gesetz stehenden Tätig­keiten im Verwal­ter­ver­trag geregelt.

Um die richtige Immobi­li­en­ver­wal­tung zu finden sollte sich die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft oder der Mehrfa­mi­li­en­haus­ei­gen­tümer folgende Fragen stellen:

Einfache Grafik von einem Handschlag, dargestellt in einem blau-grünen Farbverlauf auf einem transparenten Hintergrund.

Welche Ausbil­dung hat der Hausverwalter?

Eine Ausbil­dung zum Immobi­li­en­kauf­mann/-frau oder ein immobi­li­en­wirt­schaft­li­ches oder kaufmän­ni­sches Studium sowie eine gewisse Erfah­rung im Verwal­tungs­be­reich weisen in den meisten Fällen die Kompe­tenz und das Wissen der Verwal­tung nach.

Ist er Verbandsmitglied?

Wer als Verwalter in einem der Berufs­ver­bände Mitglied werden möchte, muss ein Mindestmaß an fachli­cher Quali­fi­ka­tion mitbringen. Eine Verbands­zu­ge­hö­rig­keit kann also ein Krite­rium dafür sein, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt.

Kann der Hausver­walter Referenzen vorweisen?

Neben Empfeh­lungen von betreuten Eigen­tü­mern ist auch der Nachweis von Referenzen ein gutes Indiz für eine starke und seriöse Arbeit des Verwalters.

Wie trans­pa­rent ist das Vertrags­an­gebot der Hausverwaltung?

Das Angebot eines Verwal­ters sollte alle Leistungen und Kosten klar und trans­pa­rent aufführen. Insbe­son­dere sollte ersicht­lich sein, welche Leistungen mit einer pauschalen Vergü­tung abgegolten sind und über welche Zusatz­leis­tungen geson­dert abgerechnet wird.

Wie ist der Hausver­walter finan­ziell abgesichert?

Ein Hausver­walter nimmt die Vermö­gens­in­ter­essen seiner Kunden wahr und kann dabei Fehler begehen. Deshalb sollte er über eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sowie eine Vermö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung in entspre­chender Höhe verfügen.