Immobi­li­en­ver­wal­tung — Alles Wissens­werte auf einen Blick

​Ist die Immobi­li­en­ver­wal­tung ihr Honorar wert?

Viele Eigen­tümer fragen sich, ob die Verwal­tung Ihrer Immobilie ihr verein­bartes Honorar wert ist.

Eine profes­sio­nelle und nachhal­tige Immobi­li­en­ver­wal­tung legt größten Wert auf die Ausbil­dung und fachliche Quali­fi­zie­rung Ihrer Mitarbeiter.

Die Anfor­de­rungen an das Berufs­bild des Immobi­li­en­ver­wal­ters sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen – darunter die Pflichten im Zuge des Melde­ge­setzes, das Mess- und Eichge­setz sowie des Mindestlohngesetzes.

Mitarbeiter im Gespräch
Verwaltung und Planung

WEG Verwal­tung – mehrere Wohnungen, mehrere Wohnungseigentümer

Den ganzen Verwal­tungs­kram erledigt man am besten selbst, denken sich viele Immobi­li­en­be­sitzer einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft. Aller­dings gilt bei WEG eine gesetz­liche Verwal­ter­pflicht (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz).

Die Verwal­tung einer WEG kann zwar theore­tisch auch einer der Eigen­tümer übernehmen; da das WEG-Recht aller­dings komplex ist und bei der Selbst­ver­wal­tung auch Inter­es­sens­kon­flikte entstehen können, empfiehlt sich die Berufung eines profes­sio­nellen Hausverwalters.

Hausverwaltungen für Balingen und Zollernalbkreis

Der Hausver­walter ist der Kümmerer und Organi­sator einer Immobilie. Dabei ist er sowohl für die kaufmän­ni­sche als auch die techni­sche Verwal­tung zuständig.

So erstellt er zum Beispiel Wirtschafts­pläne, erledigt die Buchhal­tung und kümmert sich um die ordnungs­ge­mäße Überprü­fung aller Zahlungs­ein­gänge und ‑ausgänge. Er erstellt auch die Neben­kos­ten­ab­rech­nungen für die Eigen­tümer der einzelnen Einheiten.

Aufgabe des Verwal­ters einer WEG ist es auch, jährlich die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung zu organi­sieren und durch­zu­führen. Dabei werden Tages­ord­nungs­punkte, etwa über anste­hende Reparatur- oder Sanie­rungs­ar­beiten abgear­beitet und die Beschlüsse der Eigen­tümer protokolliert.

​Mietver­wal­tung – mehrere Wohnungen, ein Hauseigentümer

Im Gegen­satz zur WEG-Verwal­tung gibt es auch Liegen­schaften mit mehreren Wohnungen aber einem Hausei­gen­tümer. Dieser wiederum ist in allen Angele­gen­heiten Ansprech­partner für die Mieter.

Ein Eigen­tümer ohne tiefgrün­diges Wissen als Immobi­li­en­ver­walter tut sich bei vielen Fragen der Mieter schwer und kann dies nicht ohne Hilfe und Unter­stüt­zung eines Profis abwickeln.

Der einge­setzte Verwalter vertritt die Inter­essen des einzelnen Eigen­tü­mers und betreut das gesamte Verwaltungsobjekt.

Oft ist vertrag­lich verein­bart, dass sich der Miethaus­ver­walter zudem um die Vermie­tung der Einheiten kümmert, die Bonität der Inter­es­senten prüft, die Mietver­träge ausstellt und Mieterhö­hungen durchsetzt.

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Umfang der Verwal­tung – Kompe­tenz des Verwalters

Neben den gesetz­li­chen Regelungen und Befug­nisse eines Immobi­li­en­ver­wal­ters gibt es keinen festge­legten Leistungs­ka­talog, den ein Verwalter erbringen muss – seine Aufgaben werden neben den im Gesetz stehenden Tätig­keiten im Verwal­ter­ver­trag geregelt.

Um die richtige Immobi­li­en­ver­wal­tung zu finden sollte sich die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft oder der Mehrfa­mi­li­en­haus­ei­gen­tümer folgende Fragen stellen:

Erfolgreiche Zusammenarbeit

Welche Ausbil­dung hat der Hausverwalter?

Eine Ausbil­dung zum Immobi­li­en­kauf­mann/-frau oder ein immobi­li­en­wirt­schaft­li­ches oder kaufmän­ni­sches Studium sowie eine gewisse Erfah­rung im Verwal­tungs­be­reich weisen in den meisten Fällen die Kompe­tenz und das Wissen der Verwal­tung nach.

Ist er Verbandsmitglied?

Wer als Verwalter in einem der Berufs­ver­bände Mitglied werden möchte, muss ein Mindestmaß an fachli­cher Quali­fi­ka­tion mitbringen. Eine Verbands­zu­ge­hö­rig­keit kann also ein Krite­rium dafür sein, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt.

Kann der Hausver­walter Referenzen vorweisen?

Neben Empfeh­lungen von betreuten Eigen­tü­mern ist auch der Nachweis von Referenzen ein gutes Indiz für eine starke und seriöse Arbeit des Verwalters.

Wie trans­pa­rent ist das Vertrags­an­gebot der Hausverwaltung?

Das Angebot eines Verwal­ters sollte alle Leistungen und Kosten klar und trans­pa­rent aufführen. Insbe­son­dere sollte ersicht­lich sein, welche Leistungen mit einer pauschalen Vergü­tung abgegolten sind und über welche Zusatz­leis­tungen geson­dert abgerechnet wird.

Wie ist der Hausver­walter finan­ziell abgesichert?

Ein Hausver­walter nimmt die Vermö­gens­in­ter­essen seiner Kunden wahr und kann dabei Fehler begehen. Deshalb sollte er über eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sowie eine Vermö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung in entspre­chender Höhe verfügen.