Immobi­li­en­ver­wal­tung — Alles Wissens­werte auf einen Blick

​Ist die Immobi­li­en­ver­wal­tung ihr Honorar wert?

Viele Eigen­tü­mer fragen sich, ob die Verwal­tung Ihrer Immobi­lie ihr verein­bar­tes Honorar wert ist.

Eine profes­sio­nelle und nachhal­tige Immobi­li­en­ver­wal­tung legt größten Wert auf die Ausbil­dung und fachli­che Quali­fi­zie­rung Ihrer Mitarbeiter.

Die Anfor­de­run­gen an das Berufs­bild des Immobi­li­en­ver­wal­ters sind in den letzten Jahren drastisch gestie­gen – darun­ter die Pflich­ten im Zuge des Melde­ge­set­zes, das Mess- und Eichge­setz sowie des Mindestlohngesetzes.

Mitarbeiter im Gespräch
Verwaltung und Planung

WEG Verwal­tung – mehrere Wohnun­gen, mehrere Wohnungseigentümer

Den ganzen Verwal­tungs­kram erledigt man am besten selbst, denken sich viele Immobi­li­en­be­sit­zer einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft. Aller­dings gilt bei WEG eine gesetz­li­che Verwal­ter­pflicht (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz).

Die Verwal­tung einer WEG kann zwar theore­tisch auch einer der Eigen­tü­mer überneh­men; da das WEG-Recht aller­dings komplex ist und bei der Selbst­ver­wal­tung auch Inter­es­sens­kon­flikte entste­hen können, empfiehlt sich die Berufung eines profes­sio­nel­len Hausverwalters.

Hausverwaltungen für Balingen und Zollernalbkreis

Der Hausver­wal­ter ist der Kümme­rer und Organi­sa­tor einer Immobi­lie. Dabei ist er sowohl für die kaufmän­ni­sche als auch die techni­sche Verwal­tung zuständig.

So erstellt er zum Beispiel Wirtschafts­pläne, erledigt die Buchhal­tung und kümmert sich um die ordnungs­ge­mäße Überprü­fung aller Zahlungs­ein­gänge und ‑ausgänge. Er erstellt auch die Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen für die Eigen­tü­mer der einzel­nen Einheiten.

Aufgabe des Verwal­ters einer WEG ist es auch, jährlich die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung zu organi­sie­ren und durch­zu­füh­ren. Dabei werden Tages­ord­nungs­punkte, etwa über anste­hende Repara­tur- oder Sanie­rungs­ar­bei­ten abgear­bei­tet und die Beschlüsse der Eigen­tü­mer protokolliert.

​Mietver­wal­tung – mehrere Wohnun­gen, ein Hauseigentümer

Im Gegen­satz zur WEG-Verwal­tung gibt es auch Liegen­schaf­ten mit mehre­ren Wohnun­gen aber einem Hausei­gen­tü­mer. Dieser wiederum ist in allen Angele­gen­hei­ten Ansprech­part­ner für die Mieter.

Ein Eigen­tü­mer ohne tiefgrün­di­ges Wissen als Immobi­li­en­ver­wal­ter tut sich bei vielen Fragen der Mieter schwer und kann dies nicht ohne Hilfe und Unter­stüt­zung eines Profis abwickeln.

Der einge­setzte Verwal­ter vertritt die Inter­es­sen des einzel­nen Eigen­tü­mers und betreut das gesamte Verwaltungsobjekt.

Oft ist vertrag­lich verein­bart, dass sich der Miethaus­ver­wal­ter zudem um die Vermie­tung der Einhei­ten kümmert, die Bonität der Inter­es­sen­ten prüft, die Mietver­träge ausstellt und Mieterhö­hun­gen durchsetzt.

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Umfang der Verwal­tung – Kompe­tenz des Verwalters

Neben den gesetz­li­chen Regelun­gen und Befug­nisse eines Immobi­li­en­ver­wal­ters gibt es keinen festge­leg­ten Leistungs­ka­ta­log, den ein Verwal­ter erbrin­gen muss – seine Aufga­ben werden neben den im Gesetz stehen­den Tätig­kei­ten im Verwal­ter­ver­trag geregelt.

Um die richtige Immobi­li­en­ver­wal­tung zu finden sollte sich die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft oder der Mehrfa­mi­li­en­haus­ei­gen­tü­mer folgende Fragen stellen:

Erfolgreiche Zusammenarbeit

Welche Ausbil­dung hat der Hausverwalter?

Eine Ausbil­dung zum Immobi­li­en­kauf­mann/-frau oder ein immobi­li­en­wirt­schaft­li­ches oder kaufmän­ni­sches Studium sowie eine gewisse Erfah­rung im Verwal­tungs­be­reich weisen in den meisten Fällen die Kompe­tenz und das Wissen der Verwal­tung nach.

Ist er Verbandsmitglied?

Wer als Verwal­ter in einem der Berufs­ver­bände Mitglied werden möchte, muss ein Mindest­maß an fachli­cher Quali­fi­ka­tion mitbrin­gen. Eine Verbands­zu­ge­hö­rig­keit kann also ein Krite­rium dafür sein, dass es sich um einen seriö­sen Anbie­ter handelt.

Kann der Hausver­wal­ter Referen­zen vorweisen?

Neben Empfeh­lun­gen von betreu­ten Eigen­tü­mern ist auch der Nachweis von Referen­zen ein gutes Indiz für eine starke und seriöse Arbeit des Verwalters.

Wie trans­pa­rent ist das Vertrags­an­ge­bot der Hausverwaltung?

Das Angebot eines Verwal­ters sollte alle Leistun­gen und Kosten klar und trans­pa­rent auffüh­ren. Insbe­son­dere sollte ersicht­lich sein, welche Leistun­gen mit einer pauscha­len Vergü­tung abgegol­ten sind und über welche Zusatz­leis­tun­gen geson­dert abgerech­net wird.

Wie ist der Hausver­wal­ter finan­zi­ell abgesichert?

Ein Hausver­wal­ter nimmt die Vermö­gens­in­ter­es­sen seiner Kunden wahr und kann dabei Fehler begehen. Deshalb sollte er über eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sowie eine Vermö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung in entspre­chen­der Höhe verfügen.