Neubauprojekt in Balingen

In bester Innenstadtlage von Balingen entsteht derzeit ein modernes, hochwertiges Geschäfts- und Wohngebäude mit insgesamt vier repräsentativen Gewerbe- bzw. Büroeinheiten sowie drei Mikro-Appartements.

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Immo­bi­li­en­ver­wal­tung — Alles Wissens­werte auf einen Blick

Aktualisiert am: 08.07.26

Ist die Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ihr Honorar wert?

Viele Eigen­tümer fragen sich, ob die Verwal­tung Ihrer Immo­bilie ihr verein­bartes Honorar wert ist.

Eine profes­sio­nelle und nach­hal­tige Immo­bi­li­en­ver­wal­tung legt größten Wert auf die Ausbil­dung und fach­liche Quali­fi­zie­rung Ihrer Mitarbeiter.

Die Anfor­de­rungen an das Berufs­bild des Immo­bi­li­en­ver­wal­ters sind in den letzten Jahren dras­tisch gestiegen – darunter die Pflichten im Zuge des Melde­ge­setzes, das Mess- und Eich­ge­setz sowie des Mindestlohngesetzes.

Zwei Männer in Geschäftskleidung stehen in einem hellen Büro und betrachten und besprechen einen großen Bauplan, der zwischen ihnen ausgebreitet ist. Ein Mann zeigt auf einen Ausschnitt der Blaupause, während der andere aufmerksam zuhört.

WEG Verwal­tung – mehrere Wohnungen, mehrere Wohnungseigentümer

Den ganzen Verwal­tungs­kram erle­digt man am besten selbst, denken sich viele Immo­bi­li­en­be­sitzer einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft. Aller­dings gilt bei WEG eine gesetz­liche Verwal­ter­pflicht (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz).

Die Verwal­tung einer WEG kann zwar theo­re­tisch auch einer der Eigen­tümer über­nehmen; da das WEG-Recht aller­dings komplex ist und bei der Selbst­ver­wal­tung auch Inter­es­sens­kon­flikte entstehen können, empfiehlt sich die Beru­fung eines profes­sio­nellen Hausverwalters.

Eine Frau mit blondem Haar und weißer gemusterter Bluse steht an einem weißen Schreibtisch und schreibt in einem hellen, modernen Büro auf ein Stück Papier.

Der Haus­ver­walter ist der Kümmerer und Orga­ni­sator einer Immo­bilie. Dabei ist er sowohl für die kauf­män­ni­sche als auch die tech­ni­sche Verwal­tung zuständig.

So erstellt er zum Beispiel Wirt­schafts­pläne, erle­digt die Buch­hal­tung und kümmert sich um die ordnungs­ge­mäße Über­prü­fung aller Zahlungs­ein­gänge und ‑ausgänge. Er erstellt auch die Neben­kos­ten­ab­rech­nungen für die Eigen­tümer der einzelnen Einheiten.

Aufgabe des Verwal­ters einer WEG ist es auch, jähr­lich die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung zu orga­ni­sieren und durch­zu­führen. Dabei werden Tages­ord­nungs­punkte, etwa über anste­hende Repa­ratur- oder Sanie­rungs­ar­beiten abge­ar­beitet und die Beschlüsse der Eigen­tümer protokolliert.

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Miet­ver­wal­tung – mehrere Wohnungen, ein Hauseigentümer

Im Gegen­satz zur WEG-Verwal­tung gibt es auch Liegen­schaften mit mehreren Wohnungen aber einem Haus­ei­gen­tümer. Dieser wiederum ist in allen Ange­le­gen­heiten Ansprech­partner für die Mieter.

Ein Eigen­tümer ohne tief­grün­diges Wissen als Immo­bi­li­en­ver­walter tut sich bei vielen Fragen der Mieter schwer und kann dies nicht ohne Hilfe und Unter­stüt­zung eines Profis abwickeln.

Der einge­setzte Verwalter vertritt die Inter­essen des einzelnen Eigen­tü­mers und betreut das gesamte Verwaltungsobjekt.

Oft ist vertrag­lich verein­bart, dass sich der Miet­haus­ver­walter zudem um die Vermie­tung der Einheiten kümmert, die Bonität der Inter­es­senten prüft, die Miet­ver­träge ausstellt und Miet­erhö­hungen durchsetzt.

Ein moderner Konferenzraum mit weißen Wänden, einem großen Bildschirm, Reihen von weißen Stühlen und Tischen, Holzfußboden und einer hohen grünen Pflanze in einem weißen Topf im Vordergrund. Der Raum ist mit Deckenleuchten hell erleuchtet.

Umfang der Verwal­tung – Kompe­tenz des Verwalters

Neben den gesetz­li­chen Rege­lungen und Befug­nisse eines Immo­bi­li­en­ver­wal­ters gibt es keinen fest­ge­legten Leis­tungs­ka­talog, den ein Verwalter erbringen muss – seine Aufgaben werden neben den im Gesetz stehenden Tätig­keiten im Verwal­ter­ver­trag geregelt.

Um die rich­tige Immo­bi­li­en­ver­wal­tung zu finden sollte sich die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft oder der Mehr­fa­mi­li­en­haus­ei­gen­tümer folgende Fragen stellen:

Welche Ausbil­dung hat der Hausverwalter?

Eine Ausbil­dung zum Immo­bi­li­en­kauf­mann/-frau oder ein immo­bi­li­en­wirt­schaft­li­ches oder kauf­män­ni­sches Studium sowie eine gewisse Erfah­rung im Verwal­tungs­be­reich weisen in den meisten Fällen die Kompe­tenz und das Wissen der Verwal­tung nach.

Ist er Verbandsmitglied?

Wer als Verwalter in einem der Berufs­ver­bände Mitglied werden möchte, muss ein Mindestmaß an fach­li­cher Quali­fi­ka­tion mitbringen. Eine Verbands­zu­ge­hö­rig­keit kann also ein Krite­rium dafür sein, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt.

Kann der Haus­ver­walter Refe­renzen vorweisen?

Neben Empfeh­lungen von betreuten Eigen­tü­mern ist auch der Nach­weis von Refe­renzen ein gutes Indiz für eine starke und seriöse Arbeit des Verwalters.

Wie trans­pa­rent ist das Vertrags­an­gebot der Hausverwaltung?

Das Angebot eines Verwal­ters sollte alle Leis­tungen und Kosten klar und trans­pa­rent aufführen. Insbe­son­dere sollte ersicht­lich sein, welche Leis­tungen mit einer pauschalen Vergü­tung abge­golten sind und über welche Zusatz­leis­tungen geson­dert abge­rechnet wird.

Wie ist der Haus­ver­walter finan­ziell abgesichert?

Ein Haus­ver­walter nimmt die Vermö­gens­in­ter­essen seiner Kunden wahr und kann dabei Fehler begehen. Deshalb sollte er über eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sowie eine Vermö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung in entspre­chender Höhe verfügen.

Über den Autor

Marcel König

Marcel König ist ausgebildeter Immobilienkaufmann (IHK) und Vertriebsleiter bei der Köhl-Jetter GmbH. Er ist unser Experte für alle Fragen rund um die Vermietung und den Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Baugrundstücken.

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