Neure­ge­lung der Makler­pro­vi­sion – was bedeutet das neue Gesetz für Käufer und Verkäufer?

Seit Dezember gelten bei Immobi­li­en­ver­käufen neue Regeln für die Makler­pro­vi­sion. Denn am 23.12.2020 trat das Gesetz über die sogenannte

„Vertei­lung der Makler­kosten bei der Vermitt­lung von Kaufver­trägen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“

in Kraft, das am 14. Mai 2020 vom Deutschen Bundestag verab­schiedet wurde.

Festge­legt wurde dabei, dass es für Verkäufe von Einfa­mi­li­en­häu­sern und Eigen­tums­woh­nungen eine ausge­wo­gene Provi­si­ons­tei­lung zwischen Käufer und Verkäufer geben muss.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Vertei­lung der Makler­kosten zu verein­heit­li­chen, für Trans­pa­renz und Rechts­si­cher­heit zu sorgen und private Käufer von hohen Kaufne­ben­kosten zu entlasten.

Alle Immobi­li­en­ge­schäfte mit Mehrfa­mi­li­en­häu­sern, gewerb­li­chen Immobi­lien oder Grund­stü­cken bleiben davon unberührt.

Ein Richterhammer ruht auf einem Schreibtisch.

Somit ist die Bezah­lung des Maklers nun gesetz­lich festge­legt und damit gelten in ganz Deutsch­land einheit­liche Regeln.

Ein kleines Modellhaus liegt auf Finanzunterlagen mit Diagrammen, während eine Person im Hintergrund auf einem Papier schreibt, was auf Immobilieninvestitionen oder Hypothekenpapiere hindeutet.

Provi­si­ons­tei­lung ist dabei als genau hälftig zu verstehen. Das heißt, der poten­ti­elle Käufer zahlt genauso viel Provi­sion an den Makler, wie der Verkäufer.

Erhält der Verkäufer vom Makler einen Nachlass, muss dieser auch dem Käufer gewährt werden.

Laut §656a BGB, führt das Gesetz eine neue Formvor­schrift für Makler­ver­träge ein: Ein Makler­ver­trag, der den Verkauf eines Einfa­mi­li­en­hauses oder einer Eigen­tums­woh­nung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Textform (beispiels­weise E‑Mail).

Eine mündliche Verein­ba­rung oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Makler­ver­trag zu begründen.

In der Praxis kommt es also nun zu drei Verträgen: dem zwischen Verkäufer und Makler, dem zwischen Käufer und Makler und im Fall des Verkaufs zum Kaufver­trag zwischen Verkäufer und Käufer.

Erst dann wird auch die Provi­sion fällig. Kein Käufer muss also fürchten, aufgrund eines Vertrags schon Provi­sion zahlen zu müssen.

Der Vertrag ist aber notwendig, bevor Exposés verschickt und Besich­ti­gungen verab­redet werden können.

Ein kleines Modellhaus liegt auf Finanzunterlagen mit Diagrammen, während eine Person im Hintergrund auf einem Papier schreibt, was auf Immobilieninvestitionen oder Hypothekenpapiere hindeutet.
Einfache Strichzeichnung einer lächelnden Person neben einem Haus, die Begriffe wie Wohneigentum oder Immobilien darstellt.

Das neue Makler­recht bringt einige Vorteile

  • Der Käufer kann sich sicher sein, dass er nicht alleine für eine Leistung bezahlen muss, die letzt­end­lich von Käufer und Verkäufer in Anspruch genommen wird.
  • Eine Halbie­rung der Makler­kosten für den Käufer bedeutet eine Reduzie­rung der Kaufne­ben­kosten und somit eine große Einsparung.
  • Verkäufer zu werben ist vorbei. Die Qualität der Makler­leis­tungen und die Quali­fi­ka­tion des Maklers ist der Schlüssel zum gemein­samen Erfolg.
  • Durch die Doppel­tä­tig­keit für Käufer und Verkäufer stehen Makler in keinem Gewissenskonflikt.
Eine einfache Grafik eines Hauses, das von den Umrissen eines Schildes umschlossen ist und die Sicherheit oder den Schutz des Hauses symbolisiert.

Insge­samt greift das Gesetz der Makler­pro­vi­si­ons­tei­lung zwar in den Markt ein, aber wir bei Köhl-Jetter Immobi­lien freuen uns über diese neue Regelung.

Sie können auch zukünftig sicher sein, die beste Betreuung von uns zu bekommen.

Einsei­tige Preis­ab­spra­chen von unseriösen Anbie­tern werden durch das Gesetz nicht mehr möglich sein.

Wir sind für Sie da – ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen.

Ihr Köhl-Jetter Team

Ein helles, modernes Büro mit weißen Wänden, Glastrennwänden, grünen Akzenten, Topfpflanzen und einem großen bunten Gemälde mit Häusern und geometrischen Formen auf blauem Hintergrund an der Wand.