Neubauprojekt in Balingen

In bester Innenstadtlage von Balingen entsteht derzeit ein modernes, hochwertiges Geschäfts- und Wohngebäude mit insgesamt vier repräsentativen Gewerbe- bzw. Büroeinheiten sowie drei Mikro-Appartements.

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Neure­ge­lung der Makler­pro­vi­sion – was bedeutet das neue Gesetz für Käufer und Verkäufer?

Aktualisiert am: 08.07.26

Seit Dezember gelten bei Immo­bi­li­en­ver­käufen neue Regeln für die Makler­pro­vi­sion. Denn am 23.12.2020 trat das Gesetz über die sogenannte

„Vertei­lung der Makler­kosten bei der Vermitt­lung von Kauf­ver­trägen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“

in Kraft, das am 14. Mai 2020 vom Deut­schen Bundestag verab­schiedet wurde.

Fest­ge­legt wurde dabei, dass es für Verkäufe von Einfa­mi­li­en­häu­sern und Eigen­tums­woh­nungen eine ausge­wo­gene Provi­si­ons­tei­lung zwischen Käufer und Verkäufer geben muss.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Vertei­lung der Makler­kosten zu verein­heit­li­chen, für Trans­pa­renz und Rechts­si­cher­heit zu sorgen und private Käufer von hohen Kauf­ne­ben­kosten zu entlasten.

Alle Immo­bi­li­en­ge­schäfte mit Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern, gewerb­li­chen Immo­bi­lien oder Grund­stü­cken bleiben davon unberührt.

Somit ist die Bezah­lung des Maklers nun gesetz­lich fest­ge­legt und damit gelten in ganz Deutsch­land einheit­liche Regeln.

Ein kleines Modellhaus liegt auf Finanzunterlagen mit Diagrammen, während eine Person im Hintergrund auf einem Papier schreibt, was auf Immobilieninvestitionen oder Hypothekenpapiere hindeutet.

Provi­si­ons­tei­lung ist dabei als genau hälftig zu verstehen. Das heißt, der poten­ti­elle Käufer zahlt genauso viel Provi­sion an den Makler, wie der Verkäufer.

Erhält der Verkäufer vom Makler einen Nach­lass, muss dieser auch dem Käufer gewährt werden.

Laut §656a BGB, führt das Gesetz eine neue Form­vor­schrift für Makler­ver­träge ein: Ein Makler­ver­trag, der den Verkauf eines Einfa­mi­li­en­hauses oder einer Eigen­tums­woh­nung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Text­form (beispiels­weise E‑Mail).

Eine münd­liche Verein­ba­rung oder ein Hand­schlag reichen nicht mehr aus, um einen wirk­samen Makler­ver­trag zu begründen.

In der Praxis kommt es also nun zu drei Verträgen: dem zwischen Verkäufer und Makler, dem zwischen Käufer und Makler und im Fall des Verkaufs zum Kauf­ver­trag zwischen Verkäufer und Käufer.

Erst dann wird auch die Provi­sion fällig. Kein Käufer muss also fürchten, aufgrund eines Vertrags schon Provi­sion zahlen zu müssen.

Der Vertrag ist aber notwendig, bevor Exposés verschickt und Besich­ti­gungen verab­redet werden können.

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Das neue Makler­recht bringt einige Vorteile

  • Der Käufer kann sich sicher sein, dass er nicht alleine für eine Leis­tung bezahlen muss, die letzt­end­lich von Käufer und Verkäufer in Anspruch genommen wird.
  • Eine Halbie­rung der Makler­kosten für den Käufer bedeutet eine Redu­zie­rung der Kauf­ne­ben­kosten und somit eine große Einsparung.
  • Verkäufer zu werben ist vorbei. Die Qualität der Makler­leis­tungen und die Quali­fi­ka­tion des Maklers ist der Schlüssel zum gemein­samen Erfolg.
  • Durch die Doppel­tä­tig­keit für Käufer und Verkäufer stehen Makler in keinem Gewissenskonflikt.
Ein helles, modernes Büro mit weißen Wänden, Glastrennwänden, grünen Akzenten, Topfpflanzen und einem großen bunten Gemälde mit Häusern und geometrischen Formen auf blauem Hintergrund an der Wand.

Insge­samt greift das Gesetz der Makler­pro­vi­si­ons­tei­lung zwar in den Markt ein, aber wir bei Köhl-Jetter Immo­bi­lien freuen uns über diese neue Regelung.

Sie können auch zukünftig sicher sein, die beste Betreuung von uns zu bekommen.

Einsei­tige Preis­ab­spra­chen von unse­riösen Anbie­tern werden durch das Gesetz nicht mehr möglich sein.

Wir sind für Sie da – ob Sie eine Immo­bilie kaufen oder verkaufen wollen.

Ihr Köhl-Jetter Team

Über den Autor

Marcel König

Marcel König ist ausgebildeter Immobilienkaufmann (IHK) und Vertriebsleiter bei der Köhl-Jetter GmbH. Er ist unser Experte für alle Fragen rund um die Vermietung und den Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Baugrundstücken.

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