Neure­ge­lung der Makler­pro­vi­sion – was bedeutet das neue Gesetz für Käufer und Verkäufer?

Seit Dezember gelten bei Immobi­li­en­ver­käufen neue Regeln für die Makler­pro­vi­sion. Denn am 23.12.2020 trat das Gesetz über die sogenannte

„Vertei­lung der Makler­kosten bei der Vermitt­lung von Kaufver­trägen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“

in Kraft, das am 14. Mai 2020 vom Deutschen Bundestag verab­schiedet wurde.

Festge­legt wurde dabei, dass es für Verkäufe von Einfa­mi­li­en­häu­sern und Eigen­tums­woh­nungen eine ausge­wo­gene Provi­si­ons­tei­lung zwischen Käufer und Verkäufer geben muss.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Vertei­lung der Makler­kosten zu verein­heit­li­chen, für Trans­pa­renz und Rechts­si­cher­heit zu sorgen und private Käufer von hohen Kaufne­ben­kosten zu entlasten.

Alle Immobi­li­en­ge­schäfte mit Mehrfa­mi­li­en­häu­sern, gewerb­li­chen Immobi­lien oder Grund­stü­cken bleiben davon unberührt.

Neuregelung der Maklerprovision

Somit ist die Bezah­lung des Maklers nun gesetz­lich festge­legt und damit gelten in ganz Deutsch­land einheit­liche Regeln.

Das neue Maklerrecht

Provi­si­ons­tei­lung ist dabei als genau hälftig zu verstehen. Das heißt, der poten­ti­elle Käufer zahlt genauso viel Provi­sion an den Makler, wie der Verkäufer.

Erhält der Verkäufer vom Makler einen Nachlass, muss dieser auch dem Käufer gewährt werden.

Laut §656a BGB, führt das Gesetz eine neue Formvor­schrift für Makler­ver­träge ein: Ein Makler­ver­trag, der den Verkauf eines Einfa­mi­li­en­hauses oder einer Eigen­tums­woh­nung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Textform (beispiels­weise E‑Mail).

Eine mündliche Verein­ba­rung oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Makler­ver­trag zu begründen.

In der Praxis kommt es also nun zu drei Verträgen: dem zwischen Verkäufer und Makler, dem zwischen Käufer und Makler und im Fall des Verkaufs zum Kaufver­trag zwischen Verkäufer und Käufer.

Erst dann wird auch die Provi­sion fällig. Kein Käufer muss also fürchten, aufgrund eines Vertrags schon Provi­sion zahlen zu müssen.

Der Vertrag ist aber notwendig, bevor Exposés verschickt und Besich­ti­gungen verab­redet werden können.

Das neue Maklerrecht
Wir sind für Sie da!

Das neue Makler­recht bringt einige Vorteile

  • Der Käufer kann sich sicher sein, dass er nicht alleine für eine Leistung bezahlen muss, die letzt­end­lich von Käufer und Verkäufer in Anspruch genommen wird.
  • Eine Halbie­rung der Makler­kosten für den Käufer bedeutet eine Reduzie­rung der Kaufne­ben­kosten und somit eine große Einsparung.
  • Verkäufer zu werben ist vorbei. Die Qualität der Makler­leis­tungen und die Quali­fi­ka­tion des Maklers ist der Schlüssel zum gemein­samen Erfolg.
  • Durch die Doppel­tä­tig­keit für Käufer und Verkäufer stehen Makler in keinem Gewissenskonflikt.
Ihre Immobilie in guten Händen

Insge­samt greift das Gesetz der Makler­pro­vi­si­ons­tei­lung zwar in den Markt ein, aber wir bei Köhl-Jetter Immobi­lien freuen uns über diese neue Regelung.

Sie können auch zukünftig sicher sein, die beste Betreuung von uns zu bekommen.

Einsei­tige Preis­ab­spra­chen von unseriösen Anbie­tern werden durch das Gesetz nicht mehr möglich sein.

Wir sind für Sie da – ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen.

Ihr Köhl-Jetter Team

Köhl-Jetter Immobilien in Balingen