Neuregelung der Maklerprovision – was bedeutet das neue Gesetz für Käufer und Verkäufer?
Seit Dezember gelten bei Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklerprovision. Denn am 23.12.2020 trat das Gesetz über die sogenannte
„Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“
in Kraft, das am 14. Mai 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.
Festgelegt wurde dabei, dass es für Verkäufe von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen eine ausgewogene Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer geben muss.
Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Verteilung der Maklerkosten zu vereinheitlichen, für Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen und private Käufer von hohen Kaufnebenkosten zu entlasten.
Alle Immobiliengeschäfte mit Mehrfamilienhäusern, gewerblichen Immobilien oder Grundstücken bleiben davon unberührt.
Somit ist die Bezahlung des Maklers nun gesetzlich festgelegt und damit gelten in ganz Deutschland einheitliche Regeln.
Provisionsteilung ist dabei als genau hälftig zu verstehen. Das heißt, der potentielle Käufer zahlt genauso viel Provision an den Makler, wie der Verkäufer.
Erhält der Verkäufer vom Makler einen Nachlass, muss dieser auch dem Käufer gewährt werden.
Laut §656a BGB, führt das Gesetz eine neue Formvorschrift für Maklerverträge ein: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Textform (beispielsweise E‑Mail).
Eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.
In der Praxis kommt es also nun zu drei Verträgen: dem zwischen Verkäufer und Makler, dem zwischen Käufer und Makler und im Fall des Verkaufs zum Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer.
Erst dann wird auch die Provision fällig. Kein Käufer muss also fürchten, aufgrund eines Vertrags schon Provision zahlen zu müssen.
Der Vertrag ist aber notwendig, bevor Exposés verschickt und Besichtigungen verabredet werden können.
Das neue Maklerrecht bringt einige Vorteile
- Der Käufer kann sich sicher sein, dass er nicht alleine für eine Leistung bezahlen muss, die letztendlich von Käufer und Verkäufer in Anspruch genommen wird.
- Eine Halbierung der Maklerkosten für den Käufer bedeutet eine Reduzierung der Kaufnebenkosten und somit eine große Einsparung.
- Verkäufer zu werben ist vorbei. Die Qualität der Maklerleistungen und die Qualifikation des Maklers ist der Schlüssel zum gemeinsamen Erfolg.
- Durch die Doppeltätigkeit für Käufer und Verkäufer stehen Makler in keinem Gewissenskonflikt.
Insgesamt greift das Gesetz der Maklerprovisionsteilung zwar in den Markt ein, aber wir bei Köhl-Jetter Immobilien freuen uns über diese neue Regelung.
Sie können auch zukünftig sicher sein, die beste Betreuung von uns zu bekommen.
Einseitige Preisabsprachen von unseriösen Anbietern werden durch das Gesetz nicht mehr möglich sein.
Wir sind für Sie da – ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen.
Ihr Köhl-Jetter Team