Autor: Marcel König
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Einen Allein­auf­trag mit dem Makler seines Vertrauens abzuschließen, kann für alle Seiten viele Vorteile mit sich bringen.

Wie bei jeder anderen erfolg­rei­chen Zusam­men­ar­beit, steht auch beim Makle­r­al­lein­auf­trag die Sicher­heit im Vordergrund.

Jeder kennt es, das Bild vom Makler, der nur ein paar Anrufe tätigen muss, um eine Immobilie zu veräu­ßern und anschlie­ßend seine Provi­sion kassiert. Während sich dieses Vorur­teil hartnä­ckig hält, entspricht es nicht der Realität.

Egal ob es um den Kauf oder die Vermie­tung einer Immobilie geht – um eine optimale Lösung für den Kunden zu finden, bedarf es viel Exper­tise und langjäh­rige Erfah­rung.

Die Vermitt­lung einer Immobilie ist deshalb immer Vertrau­ens­sache!

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Bei einem Makle­r­al­lein­auf­trag wird eine recht­lich bindende Verein­ba­rung über das allei­nige Verkaufs­recht zwischen dem Besitzer einer Immobilie und dem Makler, dessen Dienst­leis­tung in Anspruch genommen wird, getroffen.

Exklusiv

Es handelt sich um einen Makler-Exklu­siv­ver­trag bei dem festge­legt wird, dass die Immobile nicht ander­weitig vermit­telt werden kann.

Der Makle­r­al­lein­auf­trag im Check: Vorteile und Nachteile

VorteileNachteile
Sicher­heitBestimmte Vertrags­lauf­zeit
Volles Engage­ment des MaklersNicht immer Eigen­ver­kauf möglich
Zeiter­sparnis
Seriös

Im Vergleich zu anderen Vertrags­formen bietet der Makle­r­al­lein­auf­trag eine außer­ge­wöhn­lich hohe Sicher­heit sowohl für den Makler, als auch für den Auftraggeber.

Das hängt damit zusammen, dass sich ein Makler, der mit einem Allein­auf­trag betraut wurde, inten­siver um den Vermitt­lungs­pro­zess kümmert.

Er kann sich mit vollem Engage­ment auf den Verkauf der Immobilie konzen­trieren und muss nicht befürchten, dass das Objekt spontan ander­weitig veräu­ßert wird.

Das führt zu einer deutli­chen Zeiter­sparnis für den Kunden, da der Makler­auf­trag insge­samt besser planbar ist.

Weiterhin sind Immobi­li­en­be­sitzer oft geneigt mehrere Makler zu beauftragen.

Das Anbieten der gleichen Immobilie auf mehreren Inter­net­por­talen kann durchaus auch poten­zi­elle Käufer abschre­cken – zu groß ist die Angst vor Fake-Angeboten.

Immobi­li­en­makler, die einen allei­nigen Auftrag haben, überlegen sich ganz genau eine effizi­ente und seriöse Platzie­rung für das Objekt.

Die zu Beginn festge­legte Laufzeit, kann bei einem Makle­r­al­lein­auf­trag Nachteile mit sich bringen — aber nur, falls die Immobilie in diesem Zeitraum nicht veräu­ßert wird.

Erfah­rene Makler schätzen bereits im Vorfeld verläss­lich ab, wie lange es dauert einen neuen Besitzer zu finden.

Eine trans­pa­rente und vertrau­ens­volle Kommu­ni­ka­tion ist deshalb beson­ders wichtig!

Sobald ein Makle­r­al­lein­auf­trag gegeben wurde, sollte grund­sätz­lich kein Eigen­ver­kauf mehr stattfinden.

Wer sich die Option freihalten möchte, seine Immobilie z.B. einem Bekannten zu verkaufen, der spontan Inter­esse bekundet hat, sollte sich für eine andere Vertrags­form entscheiden.

Die 3 Arten des Maklervertrags

Grund­sätz­lich wird zwischen 3 Arten von Makler­ver­trägen unterschieden:

1. Einfa­cher Maklervertrag

  • Zeitlich unbegrenzte Laufzeit
  • Muss nicht zwingend schrift­lich geschlossen werden
  • Anspruch auf Provi­sion nur im Erfolgsfall
  • Beauf­tra­gung von mehreren Maklern möglich

2. Makle­r­al­lein­auf­trag

  • Laufzeit wird indivi­duell vereinbart
  • Schrift­li­cher Vertrag wird geschlossen
  • Es dürfen keine weiteren Makler beauf­tragt werden
  • Eigen­ver­kauf der Immobilie nur einge­schränkt möglich

3. Quali­fi­zierter Makleralleinauftrag

  • Ebenfalls indivi­duell verein­barte Laufzeit
  • Schrift­lich abgeschlos­sener Indivi­du­al­ver­trag (Formu­lar­vor­drucke sind ungültig)
  • Findet ein Eigen­ver­kauf ohne den Makler statt, steht ihm dennoch die Provi­sion zu

Ein Makle­r­al­lein­auf­trag unter­scheidet sich im Vergleich zu einem quali­fi­zierten Allein­auf­trag also haupt­säch­lich in den Bedin­gungen für einen mögli­chen Eigen­ver­kauf.

  1. Bei einem Makle­r­al­lein­auf­trag darf der Auftrag­geber grund­sätz­lich selbst Käufer suchen, aber keinen anderen Makler zur Unter­stüt­zung hinzuziehen.
  2. Wurde ein quali­fi­zierter Allein­auf­trag an einen Makler vergeben, sind Eigen­tümer verpflichtet alle Inter­es­senten, die privat Kontakt aufnehmen an ihn weiter­zu­ver­mit­teln.

Diese zwei Möglich­keiten Immobi­lien mit einem Allein­auf­trag zu verkaufen, haben üblicher­weise Laufzeiten zwischen 3 und 6 Monaten.

Abhängig von der Immobi­li­enart und Lage, sind aber auch Laufzeiten bis zu 12 Monaten nicht unüblich.

Unser Fazit

Ob ein Makle­r­al­lein­auf­trag in Frage kommt, hängt im Wesent­li­chen von der Immobilie ab, die veräu­ßert oder vermietet werden soll.

Weitere wichtige Faktoren bei der Entschei­dung für eine bestimmte Vertrags­form, sind die Wünsche des Auftrag­ge­bers und der geplante Zeitraum.

Ein quali­fi­zierter Allein­auf­trag wird in enger Abstim­mung mit dem Makler indivi­duell gestaltet und kann nicht in einem Muster zusam­men­ge­fasst werden.

Wer also eine maßge­schnei­derte Lösung sucht, kann von dieser Vertrags­form enorm profitieren.

Über den Autor

Marcel König

Marcel König ist gelernter Immobilienkaufmann und arbeitet in der Vertriebsleitung der Köhl-Jetter Immobilien GmbH.

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