Neubauprojekt in Balingen

In bester Innenstadtlage von Balingen entsteht derzeit ein modernes, hochwertiges Geschäfts- und Wohngebäude mit insgesamt vier repräsentativen Gewerbe- bzw. Büroeinheiten sowie drei Mikro-Appartements.

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Allein­auf­trag Makler: Defi­ni­tion, Vor- und Nach­teile u. v. m.

Aktualisiert am: 08.07.26

Das Wich­tigste in Kürze

  • Defi­ni­tion und Exklu­si­vität: Ein Makle­r­al­lein­auf­trag ist eine recht­lich bindende Verein­ba­rung zwischen dem Immo­bi­li­en­ei­gen­tümer und einem einzelnen Makler, die diesem das exklu­sive Recht zur Vermitt­lung der Immo­bilie einräumt.
  • Vor- und Nach­teile: Vorteile des Allein­auf­trags sind erhöhte Sicher­heit, volles Enga­ge­ment des Maklers und Zeit­er­sparnis für den Eigen­tümer. Nach­teilig kann die fest­ge­legte Vertrags­lauf­zeit sein, insbe­son­dere wenn die Immo­bilie in diesem Zeit­raum nicht verkauft wird.
  • Arten von Makler­ver­trägen: Es gibt drei Haupt­typen von Makler­ver­trägen: den einfa­chen Makler­ver­trag, den Makle­r­al­lein­auf­trag und den quali­fi­zierten Makle­r­al­lein­auf­trag. Diese unter­scheiden sich hinsicht­lich Lauf­zeit, Schrift­form und der Möglich­keit des Eigen­ver­kaufs durch den Eigentümer.

Einen Allein­auf­trag mit dem Makler seines Vertrauens abzu­schließen, kann für alle Seiten viele Vorteile mit sich bringen.

Wie bei jeder anderen erfolg­rei­chen Zusam­men­ar­beit, steht auch beim Makle­r­al­lein­auf­trag die Sicher­heit im Vordergrund.

Jeder kennt es, das Bild vom Makler, der nur ein paar Anrufe tätigen muss, um eine Immo­bilie zu veräu­ßern und anschlie­ßend seine Provi­sion kassiert. Während sich dieses Vorur­teil hart­nä­ckig hält, entspricht es nicht der Realität.

Egal ob es um den Kauf oder die Vermie­tung einer Immo­bilie geht – um eine opti­male Lösung für den Kunden zu finden, bedarf es viel Exper­tise und lang­jäh­rige Erfah­rung.

Die Vermitt­lung einer Immo­bilie ist deshalb immer Vertrau­ens­sache!

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Bei einem Makle­r­al­lein­auf­trag wird eine recht­lich bindende Verein­ba­rung über das allei­nige Verkaufs­recht zwischen dem Besitzer einer Immo­bilie und dem Makler, dessen Dienst­leis­tung in Anspruch genommen wird, getroffen.

Exklusiv

Es handelt sich um einen Makler-Exklu­siv­ver­trag bei dem fest­ge­legt wird, dass die Immo­bile nicht ander­weitig vermit­telt werden kann.

Der Makle­r­al­lein­auf­trag im Check: Vorteile und Nachteile

VorteileNach­teile
Sicher­heitBestimmte Vertrags­lauf­zeit
Volles Enga­ge­ment des MaklersNicht immer Eigen­ver­kauf möglich
Zeit­er­sparnis
Seriös

Im Vergleich zu anderen Vertrags­formen bietet der Makle­r­al­lein­auf­trag eine außer­ge­wöhn­lich hohe Sicher­heit sowohl für den Makler, als auch für den Auftraggeber.

Das hängt damit zusammen, dass sich ein Makler, der mit einem Allein­auf­trag betraut wurde, inten­siver um den Vermitt­lungs­pro­zess kümmert.

Er kann sich mit vollem Enga­ge­ment auf den Verkauf der Immo­bilie konzen­trieren und muss nicht befürchten, dass das Objekt spontan ander­weitig veräu­ßert wird.

Das führt zu einer deut­li­chen Zeit­er­sparnis für den Kunden, da der Makler­auf­trag insge­samt besser planbar ist.

Weiterhin sind Immo­bi­li­en­be­sitzer oft geneigt mehrere Makler zu beauftragen.

Das Anbieten der glei­chen Immo­bilie auf mehreren Inter­net­por­talen kann durchaus auch poten­zi­elle Käufer abschre­cken – zu groß ist die Angst vor Fake-Angeboten.

Immo­bi­li­en­makler, die einen allei­nigen Auftrag haben, über­legen sich ganz genau eine effi­zi­ente und seriöse Plat­zie­rung für das Objekt.

Die zu Beginn fest­ge­legte Lauf­zeit, kann bei einem Makle­r­al­lein­auf­trag Nach­teile mit sich bringen — aber nur, falls die Immo­bilie in diesem Zeit­raum nicht veräu­ßert wird.

Erfah­rene Makler schätzen bereits im Vorfeld verläss­lich ab, wie lange es dauert einen neuen Besitzer zu finden.

Eine trans­pa­rente und vertrau­ens­volle Kommu­ni­ka­tion ist deshalb beson­ders wichtig!

Sobald ein Makle­r­al­lein­auf­trag gegeben wurde, sollte grund­sätz­lich kein Eigen­ver­kauf mehr stattfinden.

Wer sich die Option frei­halten möchte, seine Immo­bilie z.B. einem Bekannten zu verkaufen, der spontan Inter­esse bekundet hat, sollte sich für eine andere Vertrags­form entscheiden.

Die 3 Arten des Maklervertrags

Grund­sätz­lich wird zwischen 3 Arten von Makler­ver­trägen unterschieden:

1. Einfa­cher Maklervertrag

  • Zeit­lich unbe­grenzte Laufzeit
  • Muss nicht zwin­gend schrift­lich geschlossen werden
  • Anspruch auf Provi­sion nur im Erfolgsfall
  • Beauf­tra­gung von mehreren Maklern möglich

2. Makle­r­al­lein­auf­trag

  • Lauf­zeit wird indi­vi­duell vereinbart
  • Schrift­li­cher Vertrag wird geschlossen
  • Es dürfen keine weiteren Makler beauf­tragt werden
  • Eigen­ver­kauf der Immo­bilie nur einge­schränkt möglich

3. Quali­fi­zierter Makleralleinauftrag

  • Eben­falls indi­vi­duell verein­barte Laufzeit
  • Schrift­lich abge­schlos­sener Indi­vi­du­al­ver­trag (Formu­lar­vor­drucke sind ungültig)
  • Findet ein Eigen­ver­kauf ohne den Makler statt, steht ihm dennoch die Provi­sion zu

Ein Makle­r­al­lein­auf­trag unter­scheidet sich im Vergleich zu einem quali­fi­zierten Allein­auf­trag also haupt­säch­lich in den Bedin­gungen für einen mögli­chen Eigen­ver­kauf.

  1. Bei einem Makle­r­al­lein­auf­trag darf der Auftrag­geber grund­sätz­lich selbst Käufer suchen, aber keinen anderen Makler zur Unter­stüt­zung hinzuziehen.
  2. Wurde ein quali­fi­zierter Allein­auf­trag an einen Makler vergeben, sind Eigen­tümer verpflichtet alle Inter­es­senten, die privat Kontakt aufnehmen an ihn weiter­zu­ver­mit­teln.

Diese zwei Möglich­keiten Immo­bi­lien mit einem Allein­auf­trag zu verkaufen, haben übli­cher­weise Lauf­zeiten zwischen 3 und 6 Monaten.
Abhängig von der Immo­bi­li­enart und Lage, sind aber auch Lauf­zeiten bis zu 12 Monaten nicht unüblich.

Unser Fazit

Ob ein Makle­r­al­lein­auf­trag in Frage kommt, hängt im Wesent­li­chen von der Immo­bilie ab, die veräu­ßert oder vermietet werden soll.

Weitere wich­tige Faktoren bei der Entschei­dung für eine bestimmte Vertrags­form, sind die Wünsche des Auftrag­ge­bers und der geplante Zeit­raum.

Wer also eine maßge­schnei­derte Lösung sucht, kann von dieser Vertrags­form enorm profitieren.

Häufige Fragen zum Allein­auf­trag (FAQ)

In diesem Kapitel beant­worten wir kurz und knapp die häufigsten Fragen.

Was ist ein Allein­auf­trag beim Immobilienverkauf?

Ein Allein­auf­trag ist ein Makler­ver­trag, bei dem nur ein Makler exklusiv mit der Vermark­tung einer Immo­bilie beauf­tragt wird – der Eigen­tümer verpflichtet sich, keine weiteren Makler einzuschalten.

Was ist der Unter­schied zwischen einfa­chem und quali­fi­ziertem Alleinauftrag?

Beim einfa­chen Allein­auf­trag darf der Eigen­tümer selbst verkaufen, beim quali­fi­zierten Allein­auf­trag nicht – alle Inter­es­senten müssen über den Makler kommen.

Welche Vorteile bietet ein Allein­auf­trag für Verkäufer?

Der Makler inves­tiert mehr Zeit und Ressourcen in Marke­ting und Käufer­prü­fung, da er Exklu­si­vität genießt – das erhöht in der Regel die Verkaufschancen.

Gibt es Nach­teile beim Alleinauftrag?

Ja, der Verkäufer bindet sich an einen einzigen Makler – ist dieser wenig aktiv oder inef­fi­zient, kann sich der Verkauf verzögern.

Wie lange sollte ein Allein­auf­trag laufen?

Üblich sind Vertrags­lauf­zeiten von drei bis sechs Monaten; eine zu lange Bindung ohne Kündi­gungs­mög­lich­keit kann nach­teilig sein.

Kann ich einen Allein­auf­trag vorzeitig kündigen?

Eine vorzei­tige Kündi­gung ist meist nur bei wich­tigen Gründen oder Vertrags­ver­stößen möglich – ansonsten gilt die verein­barte Laufzeit.

Was passiert, wenn ich trotz Allein­auf­trag selbst einen Käufer finde?

Beim quali­fi­zierten Allein­auf­trag ist trotzdem die volle Makler­pro­vi­sion fällig – beim einfa­chen Allein­auf­trag in der Regel nicht, sofern der Makler nicht betei­ligt war.

Wie finde ich einen seriösen Makler für einen Alleinauftrag?

Achten Sie auf Erfah­rung, Markt­kenntnis, trans­pa­rente Kommu­ni­ka­tion und posi­tive Kunden­be­wer­tungen – persön­liche Empfeh­lungen oder Mitglied­schaften in Berufs­ver­bänden sind eben­falls hilfreich.

Hinweis: Dieses FAQ dient der allge­meinen Infor­ma­tion und ersetzt keine indi­vi­du­elle Rechts- oder Vertrags­be­ra­tung. Lassen Sie Makler­ver­träge im Zweifel von einem Fach­an­walt prüfen, bevor Sie eine bindende Verein­ba­rung treffen.

Über den Autor

Marcel König

Marcel König ist ausgebildeter Immobilienkaufmann (IHK) und Vertriebsleiter bei der Köhl-Jetter GmbH. Er ist unser Experte für alle Fragen rund um die Vermietung und den Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Baugrundstücken.

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