Inhaltsverzeichnis
- Neues Heizungsgesetz — Das ändert sich
- Die Eckpunkte des Heizungsgesetzes einfach erklärt
- Was steht im Heizungsgesetz zu Neubauten und Bestandsgebäuden?
- Werden beim Heizungsgesetz Einkommensgrenzen und Härtefälle berücksichtigt?
- 4 Vor- und Nachteile des Heizungsgesetzes — Ein Fazit
- Quellen
Dem Beschluss des Heizungsgesetzes, offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) genannt, gingen viele Diskussionen voran, die insbesondere bei Hausbesitzern für große Unsicherheit gesorgt haben.
Allen voran die Frage, ob grundsätzlich alle alten Heizungen zum 01. Januar 2024 ausgetauscht werden müssen, stand immer wieder im Raum.
Die Antwort steht jetzt ganz klar fest: nein!
Doch was gilt nun für wen?
Die wichtigsten Fakten in Kürze:
- Jede neu eingebaute Heizung muss ab Januar 2024 zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden
- Für Neubauten in Neubaugebieten gilt der Zeitpunkt an dem der Bauantrag gestellt wurde
- Bestehende Heizungen unterliegen verschiedenen Übergangsfristen, die von der kommunalen Wärmeplanung abhängig sind
- Eine sofortige Austauschpflicht besteht nicht
- Für den Umstieg gibt es eine staatliche Grundförderung
Neues Heizungsgesetz — Das ändert sich
Das neue Heizungsgesetz soll die Weichen für eine langfristige und nachhaltige Wärmewende stellen.
Aktuell heizen noch drei Viertel aller Haushalte mit fossilem Öl oder Gas.
Das macht sich bei der CO2-Bilanz deutlich bemerkbar.
Werte überschritten
Die zur CO2-Einsparung im Klimaschutzgesetz vorgeschriebenen Werte wurden 2022 bereits zum dritten Mal in Folge überschritten.
Bis erneuerbares Heizen Standard wird, ist es also noch ein langer Weg.
Zunächst betreffen die durch das Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2024 eintretenden Veränderungen vor allem Neubauten.
Nach und nach sollen aber alle Gebäude mit erneuerbaren Energien beheizt werden.
Wie die Übergangszeit bis dahin aussehen soll, legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seiner Novelle des Gebäudeenergiegesetzes fest.
Was steht im Heizungsgesetz?
- Nur neu eingebaute Heizungen müssen ab dem 01.01.24 mit erneuerbaren Energien betrieben werden
- Zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden gibt es eine zeitliche Abstufung
- Bestehende Heizungen können weiter betrieben und auch repariert werden
- Defekte Erdgas- oder Ölheizungen unterliegen großzügigen Übergangsfristen
- Der Staat bietet beim Umstieg auf eine klimafreundliche Versorgung verschiedene Förderkonzepte an
- Es können bis zu 70% der Investitionskosten übernommen werden
Ob bzw. wann man sein Heizungskonzept erneuern muss, hängt im Wesentlichen davon ab wo man lebt, wie alt die Anlage ist und welches Einkommen man hat.
Die einkommensabhängige Komponente im GEG soll Hausbesitzer vor einer finanziellen Überforderung schützen und ganz klar signalisieren, dass sich der Umstieg langfristig lohnt!
Die Eckpunkte des Heizungsgesetzes einfach erklärt
Auch wenn die durch das Heizungsgesetz eintretenden Veränderungen unmittelbar vor allem Neubauten betreffen, müssen sich langfristig alle Gedanken machen, wann und wie die wesentlichen Eckpunkte umgesetzt werden können.
Gebäudeenergiegesetz (PDF)
Wie das im Einzelnen aussehen soll, hat das BMWK in einem ausführlichen FAQ zum Gebäudeenergiegesetz dargelegt und als PDF zur Verfügung gestellt.
Hier liegt der Fokus vor allem darauf, Hauseigentümer und alle, die den Hausbau planen, über die aktuelle Lage, Ausnahmen und Fördermöglichkeiten aufzuklären.
So ist z.B. der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen ab 2024 keineswegs komplett verboten, sondern dank Hybridlösungen mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen weiterhin möglich.
Intakte Gas- und Ölheizungen
Wurde eine Gas- oder Ölheizung vor dem 01.01.2024 eingebaut und ist intakt, darf sie bis zum 31.12.2044 noch bis zu 100 % mit fossilem Erdgas betrieben werden.
Erst dann muss der Wechsel zu anderen Brennstoffen erfolgen.
Eine Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat 2019 festgestellt, dass 40 % der Heizungen in deutschen Wohnungen 20 Jahre oder sogar noch älter sind.
Auch aktuelle Statistiken spiegeln den Modernisierungsbedarf wider.
Förderungsmöglichkeiten beim neuen Heizungsgesetz
Wer sich dennoch entscheidet, jetzt schon auf klimaneutrale Heizmöglichkeiten umzusteigen, kann vom sogenannten „Geschwindigkeitsbonus” in Höhe von 20 % profitieren.
Das neue Heizungsgesetz umfasst weitere Förderungsmöglichkeiten:
- Grundförderung von 30 %
- Einkommensabhängiger Bonus von 30 %
- Innovationsbonus von 5 % für die Nutzung bestimmter Wärmesysteme
- Zinsvergünstigtes Kreditangebot
Kumulierung möglich
Die Boni sind kumulierbar — somit kann die Umrüstung auf erneuerbare Energien im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes bis zu 70 % durch die staatliche Förderung finanziert werden.
Weiterhin dürfen Vermieterinnen und Vermieter den Umstieg in einem fest definierten Umfang auf die Mieter umlegen.
Was steht im Heizungsgesetz zu Neubauten und Bestandsgebäuden?
Bei Neubauten und Bestandsgebäuden sieht das Heizungsgesetz eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Fälle vor.
Das sieht im Wesentlichen wie folgt aus:
- In Baulücken errichtete, bestehende Gebäude und Neubauten unterliegen längeren Übergangsfristen.
- Diese hängen von der örtlichen Wärmeplanung ab.
- Großstädte sind angehalten bis Mitte 2026 festzulegen, wie sie die Wende zum umweltfreundlichen Heizen umsetzen werden.
- Kleinere Städte und Kommunen haben eine längere Frist, die bis Mitte 2028 geht.
- Eine Umsetzung der 65 %-Regelung ab dem 01.01.24 ist für Kommunen verpflichtend, in denen entsprechende Wärmepläne bereits vorliegen.
- Das heißt, wenn dort ab Januar 2024 ein Bauantrag für einen Neubau gestellt wird, müssen die Vorgaben des GEG sofort eingehalten werden.
Heizungsgesetz Details: Verschiedene Optionen
Das Gebäudeenergiegesetz hat laut dem BMWK explizit eine technologieoffene Ausrichtung.
Wer zu 65 % auf erneuerbare Energien umrüsten möchte, kann zwischen mehreren pauschalen Erfüllungsoptionen wählen.
Die Vorgabe des GEG ist erfüllt, sobald man eine davon nutzt.
Eine ausführliche Liste der Optionen, findet man auf Energiewechsel.de.
Werden beim Heizungsgesetz Einkommensgrenzen und Härtefälle berücksichtigt?
Das Heizungsgesetz sieht vor, dass Einkommensgrenzen bei der Umrüstung berücksichtigt werden und umfasst außerdem eine Härtefallregelung.
Wirtschaftliche Überforderung
Wer den Heizungstausch bedingt durch wirtschaftliche oder persönliche Umstände nicht stemmen kann, hat die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien zu beantragen.
Eine zusätzliche Förderung von 30 % steht Eigentümerinnen und Eigentümern zu, die ihre Immobilie selbst nutzen und eine Einkommensgrenze von bis zu 40.000 Euro Haushaltseinkommen pro Jahr nicht überschreiten.
4 Vor- und Nachteile des Heizungsgesetzes — Ein Fazit
Das Gebäudeenergiegesetz hat einen tiefgreifenden Einfluss auf den Energiesektor und die Immobilienbranche.
Die 4 wichtigsten Vor- und Nachteile des Heizungsgesetzes im Überblick:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Das GEG leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. | Die Umrüstung kann höhere Bau- und Sanierungskosten zur Folge haben. |
Bisherige Verordnungen und Gesetze wurden einheitlich zusammengefasst, was zu mehr Klarheit führt. | Je nach Einzelfall können die im GEG dargelegten Anforderungen für jemanden, der sich nicht auskennt, verwirrend sein. |
Die Nutzung und der Ausbau erneuerbarer Energien wird vorangetrieben. | Die Umsetzung der Regelungen, sowie der Nachweis können für Bauherren und Eigentümer zusätzlichen Aufwand bedeuten. |
Dank der verpflichtenden Erstellung eines Energienachweises gibt es mehr Transparenz für Käufer und Mieter. | Bereits geplante Bauvorhaben können wegen der begrenzten Übergangsfristen unter zusätzlichen Druck geraten. |
Insgesamt wird sehr deutlich, dass der nun beschlossene Einstieg in die Wärmewende für Hausbesitzer zwar zur Herausforderung werden kann — aber auch einen wichtigen Schritt in Richtung Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor darstellt.