Autor: Marcel König
Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten

Dem Beschluss des Heizungs­ge­setzes, offiziell Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) genannt, gingen viele Diskus­sionen voran, die insbe­son­dere bei Hausbe­sit­zern für große Unsicher­heit gesorgt haben.

Allen voran die Frage, ob grund­sätz­lich alle alten Heizungen zum 01. Januar 2024 ausge­tauscht werden müssen, stand immer wieder im Raum.

Die Antwort steht jetzt ganz klar fest: nein!

Doch was gilt nun für wen?

Die wichtigsten Fakten in Kürze:

  • Jede neu einge­baute Heizung muss ab Januar 2024 zu 65% mit erneu­er­baren Energien betrieben werden
  • Für Neubauten in Neubau­ge­bieten gilt der Zeitpunkt an dem der Bauan­trag gestellt wurde
  • Bestehende Heizungen unter­liegen verschie­denen Übergangs­fristen, die von der kommu­nalen Wärme­pla­nung abhängig sind
  • Eine sofor­tige Austausch­pflicht besteht nicht
  • Für den Umstieg gibt es eine staat­liche Grund­för­de­rung

Neues Heizungs­ge­setz — Das ändert sich

Das neue Heizungs­ge­setz soll die Weichen für eine langfris­tige und nachhal­tige Wärme­wende stellen.

Aktuell heizen noch drei Viertel aller Haushalte mit fossilem Öl oder Gas.

Das macht sich bei der CO2-Bilanz deutlich bemerkbar.

Werte überschritten

Die zur CO2-Einspa­rung im Klima­schutz­ge­setz vorge­schrie­benen Werte wurden 2022 bereits zum dritten Mal in Folge überschritten.

Heizungsbestand in Deutschland (2022)

Bis erneu­er­bares Heizen Standard wird, ist es also noch ein langer Weg.

Zunächst betreffen die durch das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz im Jahr 2024 eintre­tenden Verän­de­rungen vor allem Neubauten.

Nach und nach sollen aber alle Gebäude mit erneu­er­baren Energien beheizt werden.

Wie die Übergangs­zeit bis dahin aussehen soll, legt das Bundes­mi­nis­te­rium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) in seiner Novelle des Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes fest.

Was steht im Heizungsgesetz?

  • Nur neu einge­baute Heizungen müssen ab dem 01.01.24 mit erneu­er­baren Energien betrieben werden
  • Zwischen Neubauten und Bestands­ge­bäuden gibt es eine zeitliche Abstu­fung
  • Bestehende Heizungen können weiter betrieben und auch repariert werden
  • Defekte Erdgas- oder Ölhei­zungen unter­liegen großzü­gigen Übergangsfristen
  • Der Staat bietet beim Umstieg auf eine klima­freund­liche Versor­gung verschie­dene Förder­kon­zepte an
  • Es können bis zu 70% der Inves­ti­ti­ons­kosten übernommen werden

Ob bzw. wann man sein Heizungs­kon­zept erneuern muss, hängt im Wesent­li­chen davon ab wo man lebt, wie alt die Anlage ist und welches Einkommen man hat.

Die einkom­mens­ab­hän­gige Kompo­nente im GEG soll Hausbe­sitzer vor einer finan­zi­ellen Überfor­de­rung schützen und ganz klar signa­li­sieren, dass sich der Umstieg langfristig lohnt!

Das Gebäudeenergiegesetz

Die Eckpunkte des Heizungs­ge­setzes einfach erklärt

Auch wenn die durch das Heizungs­ge­setz eintre­tenden Verän­de­rungen unmit­telbar vor allem Neubauten betreffen, müssen sich langfristig alle Gedanken machen, wann und wie die wesent­li­chen Eckpunkte umgesetzt werden können.

Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (PDF)

Wie das im Einzelnen aussehen soll, hat das BMWK in einem ausführ­li­chen FAQ zum Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz darge­legt und als PDF zur Verfü­gung gestellt.

Hier liegt der Fokus vor allem darauf, Hausei­gen­tümer und alle, die den Hausbau planen, über die aktuelle Lage, Ausnahmen und Förder­mög­lich­keiten aufzuklären.

So ist z.B. der Einbau neuer Gas- oder Ölhei­zungen ab 2024 keines­wegs komplett verboten, sondern dank Hybrid­lö­sungen mit Wärme­pumpen oder Solar­ther­mie­an­lagen weiterhin möglich.

Intakte Gas- und Ölheizungen

Wurde eine Gas- oder Ölhei­zung vor dem 01.01.2024 einge­baut und ist intakt, darf sie bis zum 31.12.2044 noch bis zu 100 % mit fossilem Erdgas betrieben werden.

Erst dann muss der Wechsel zu anderen Brenn­stoffen erfolgen.

Eine Studie des Bundes­ver­bandes der Energie- und Wasser­wirt­schaft (BDEW) hat 2019 festge­stellt, dass 40 % der Heizungen in deutschen Wohnungen 20 Jahre oder sogar noch älter sind.

Auch aktuelle Statis­tiken spiegeln den Moder­ni­sie­rungs­be­darf wider.

Altersstruktur von Öl- und Gasheizungen in Deutschland (2022)

Förde­rungs­mög­lich­keiten beim neuen Heizungsgesetz

Wer sich dennoch entscheidet, jetzt schon auf klima­neu­trale Heizmög­lich­keiten umzusteigen, kann vom sogenannten „Geschwin­dig­keits­bonus” in Höhe von 20 % profitieren.

Das neue Heizungs­ge­setz umfasst weitere Förderungsmöglichkeiten:

  • Grund­för­de­rung von 30 %
  • Einkom­mens­ab­hän­giger Bonus von 30 %
  • Innova­ti­ons­bonus von 5 % für die Nutzung bestimmter Wärmesysteme
  • Zinsver­güns­tigtes Kredit­an­gebot

Kumulie­rung möglich

Die Boni sind kumulierbar — somit kann die Umrüs­tung auf erneu­er­bare Energien im Rahmen des Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes bis zu 70 % durch die staat­liche Förde­rung finan­ziert werden.

Weiterhin dürfen Vermie­te­rinnen und Vermieter den Umstieg in einem fest definierten Umfang auf die Mieter umlegen.

Was steht im Heizungs­ge­setz zu Neubauten und Bestandsgebäuden?

Bei Neubauten und Bestands­ge­bäuden sieht das Heizungs­ge­setz eine diffe­ren­zierte Betrach­tung der einzelnen Fälle vor.

Das sieht im Wesent­li­chen wie folgt aus:

  • In Baulü­cken errich­tete, bestehende Gebäude und Neubauten unter­liegen längeren Übergangsfristen.
  • Diese hängen von der örtli­chen Wärme­pla­nung ab.
  • Großstädte sind angehalten bis Mitte 2026 festzu­legen, wie sie die Wende zum umwelt­freund­li­chen Heizen umsetzen werden.
  • Kleinere Städte und Kommunen haben eine längere Frist, die bis Mitte 2028 geht.
  • Eine Umset­zung der 65 %-Regelung ab dem 01.01.24 ist für Kommunen verpflich­tend, in denen entspre­chende Wärme­pläne bereits vorliegen.
  • Das heißt, wenn dort ab Januar 2024 ein Bauan­trag für einen Neubau gestellt wird, müssen die Vorgaben des GEG sofort einge­halten werden.

Heizungs­ge­setz Details: Verschie­dene Optionen

Das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz hat laut dem BMWK explizit eine techno­lo­gie­of­fene Ausrich­tung.

Wer zu 65 % auf erneu­er­bare Energien umrüsten möchte, kann zwischen mehreren pauschalen Erfül­lungs­op­tionen wählen.

Die Vorgabe des GEG ist erfüllt, sobald man eine davon nutzt.

Eine ausführ­liche Liste der Optionen, findet man auf Energiewechsel.de.

Das Gebäudeenergiegesetz

Werden beim Heizungs­ge­setz Einkom­mens­grenzen und Härte­fälle berücksichtigt?

Das Heizungs­ge­setz sieht vor, dass Einkom­mens­grenzen bei der Umrüs­tung berück­sich­tigt werden und umfasst außerdem eine Härte­fall­re­ge­lung.

Wirtschaft­liche Überforderung

Wer den Heizungs­tausch bedingt durch wirtschaft­liche oder persön­liche Umstände nicht stemmen kann, hat die Möglich­keit, eine Ausnahme von der Pflicht zum Heizen mit erneu­er­baren Energien zu beantragen.

Eine zusätz­liche Förde­rung von 30 % steht Eigen­tü­me­rinnen und Eigen­tü­mern zu, die ihre Immobilie selbst nutzen und eine Einkom­mens­grenze von bis zu 40.000 Euro Haushalts­ein­kommen pro Jahr nicht überschreiten.

4 Vor- und Nachteile des Heizungs­ge­setzes — Ein Fazit

Das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz hat einen tiefgrei­fenden Einfluss auf den Energie­sektor und die Immobilienbranche.

Die 4 wichtigsten Vor- und Nachteile des Heizungs­ge­setzes im Überblick:

VorteileNachteile
Das GEG leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.Die Umrüs­tung kann höhere Bau- und Sanie­rungs­kosten zur Folge haben.
Bishe­rige Verord­nungen und Gesetze wurden einheit­lich zusam­men­ge­fasst, was zu mehr Klarheit führt.Je nach Einzel­fall können die im GEG darge­legten Anfor­de­rungen für jemanden, der sich nicht auskennt, verwir­rend sein.
Die Nutzung und der Ausbau erneu­er­barer Energien wird vorangetrieben.Die Umset­zung der Regelungen, sowie der Nachweis können für Bauherren und Eigen­tümer zusätz­li­chen Aufwand bedeuten.
Dank der verpflich­tenden Erstel­lung eines Energie­nach­weises gibt es mehr Trans­pa­renz für Käufer und Mieter.Bereits geplante Bauvor­haben können wegen der begrenzten Übergangs­fristen unter zusätz­li­chen Druck geraten.

Insge­samt wird sehr deutlich, dass der nun beschlos­sene Einstieg in die Wärme­wende für Hausbe­sitzer zwar zur Heraus­for­de­rung werden kann — aber auch einen wichtigen Schritt in Richtung Energie­ef­fi­zienz und Klima­schutz im Gebäu­de­sektor darstellt.

Über den Autor

Marcel König

Marcel König ist gelernter Immobilienkaufmann und arbeitet in der Vertriebsleitung der Köhl-Jetter Immobilien GmbH.

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