Autor: Marcel König
Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten

Die häufigsten Nebenkosten:

  • Wertgut­achten: Für gericht­liche Ausein­an­der­set­zungen, wie Schei­dungen oder Erbstrei­tig­keiten, kann ein ausführ­li­ches Wertgut­achten erfor­der­lich sein, dessen Kosten bei etwa 1,5% des Immobi­li­en­werts liegen können.
  • Renovie­rungs­kosten: Um die Attrak­ti­vität der Immobilie zu steigern und die Verkaufs­chancen zu erhöhen, können gezielte Renovie­rungs- und Sanie­rungs­maß­nahmen sinnvoll sein. Beispiele hierfür sind die Auffri­schung von Innen­räumen oder die Moder­ni­sie­rung von Küche und Badezimmer.
  • Energie­aus­weis: Seit 2009 ist es verpflich­tend, beim Verkauf eines Hauses einen Energie­aus­weis vorzu­legen, der die Energie­ef­fi­zienz der Immobilie ausweist. Die Kosten hierfür trägt der Verkäufer. Es wird zwischen Verbrauchs- und Bedarfs­aus­weis unter­schieden, wobei Letzterer aufwen­diger und teurer ist.

Hinter einem Hausver­kauf verbergen sich notwen­dige Neben­kosten, die Sie für Ihren erfolg­rei­chen Verkauf einkal­ku­lieren müssen. Wir bieten Ihnen einen Überblick, um Sie bei der Planung zu unter­stützen – denn nichts ist ärger­li­cher als unvor­her­ge­se­hene Kosten.

Häufige Neben­kosten im Überblick:

Wertgut­achten

Meistens reicht für den gängigen Hausver­kauf ein Online­rechner, um den Verkaufs­preis festlegen zu können.

Diesen ermit­teln wir bei Köhl-Jetter kostenlos für Sie!

Vorteile unserer Bewertung

1. Sicher­heit: Wir haben die aktuellen Markt­ent­wick­lungen im Blick und garan­tieren Ihnen den besten Zeitpunkt für den Verkauf.

2. Erfolg­reiche Vermitt­lung: Je besser Sie Ihr Objekt kennen, desto entspannter können Sie in sämtliche Gespräche bezüg­lich Ihrer Immobilie gehen.

3. Wirtschaft­lich­keit: Eine Immobi­li­en­be­wer­tung ermög­licht es Ihnen, fundierte Entschei­dungen zu treffen, ob sich Inves­ti­tionen in Ihr Objekt lohnen.

In manchen Fällen, bspw. bei gericht­li­chen Ausein­an­der­set­zungen (Schei­dung, Erbstrei­tig­keit etc.), muss ein Wertgut­achten heran­ge­zogen werden. Die Gebühren dafür variieren je nach dem erfor­der­li­chen Aufwand für die Erstellung.

Kurzgut­achten beginnen bei 500€, während für Vollgut­achten etwa 1,5% des Immobi­li­en­werts angesetzt werden können.

Renovie­rungs­kosten

Befindet sich die Immobilie in einem schlechten Zustand, kann dies den Verkauf erschweren. Durch die gezielte Moder­ni­sie­rung Ihrer Immobilie mittels Renovie­rungs- und Sanie­rungs­maß­nahmen erhöhen Sie deren Attrak­ti­vität und können somit die Verkaufs­chancen verbes­sern.

Beispiele für Renovie­rungs­ar­beiten können die Auffri­schung von Innen­räumen, die Behebung von Mängeln oder die Moder­ni­sie­rung von Küche oder Badezimmer sein.

Zudem können die Stärken der Immobilie mit Home Staging – dem profes­sio­nellen Herrichten von Räumlich­keiten– hervor­ge­hoben werden und sich somit positiv auf den Verkaufs­pro­zess auswirken.

Möchten Sie Ihre Immobilie im Raum Balingen oder im Zollern­alb­kreis verkaufen?

Gerne helfen wir Ihnen dabei, den passenden Käufer für Ihr Objekt zu finden.

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Energie­aus­weis

Seit 2009 ist es verpflich­tend für den Verkauf Ihres Hauses einen Energie­aus­weis vorzu­legen. Dementspre­chend trägt der Verkäufer die Kosten dafür. Der Ausweis gibt Auskunft über die Energie­ef­fi­zienz der Immobilie sowie den zu erwar­tenden Energieverbrauch.

Unter­schieden wird zwischen einem verbrauchs- und einem bedarfs­ori­en­tierten Ausweis.

Während der Verbrauchs­aus­weis auf vergan­genen Werten beruht, basiert der Bedarfs­aus­weis auf einer Analyse der Bausubstanz.

Tipp

Infor­mieren Sie sich, welcher Ausweis in Ihrem Fall notwendig ist, da der Aufwand und die Kosten eines Bedarfs­aus­weises höher sind als beim Verbrauchsausweis.

Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung

Die Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung ist ein Aspekt, der berück­sich­tigt werden sollte, wenn Sie Ihren Immobi­li­en­kredit vorzeitig ablösen möchten. Bei einem Hausver­kauf und der vorzei­tigen Rückzah­lung des bestehenden Kredits kann die Bank eine Entschä­di­gung erheben. Es ist wichtig, diesen Kosten­faktor im Blick zu behalten.

Diese Gebühr soll die Zinsver­luste abdecken, die der Bank aufgrund der vorzei­tigen Rückzah­lung entstehen.

Die genaue Höhe und Berech­nung der Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung sind vertrag­lich festge­legt und können von Kredit zu Kredit variieren.

Tipp

Es ist ratsam, die Kondi­tionen des Kredit­ver­trags zu prüfen, damit mögliche Kosten bei einem Hausver­kauf frühzeitig erkannt werden.

Makler­pro­vi­sion

Den Verkauf einer Immobilie anzugehen, stellt zweifellos eine anspruchs­volle Aufgabe dar. Es ist also ratsam, sich auf die Exper­tise eines Immobi­li­en­profis zu verlassen, der Sie aktiv beim Verkaufs­pro­zess begleitet und unter­stützt. Die Preis­ge­stal­tung kann je nach Region und indivi­du­eller Vertrags­ver­ein­ba­rung variieren.

Nebenkosten beim Hausverkauf

Zu Beginn wird der Immobi­li­en­wert ermit­telt – unser Online Bewer­tungs­tool ist dabei völlig kostenlos und unver­bind­lich. Dann kann der Prozess beginnen. Dieser besteht meist aus einer Exposé­er­stel­lung und dem Vermarkten Ihrer Immobilie in Print- und Onlinemedien.

Bei Köhl-Jetter werden die Besich­ti­gungs­ter­mine von unseren Experten durch­ge­führt und auch beim Notar­termin unter­stützt Sie Ihr Makler persönlich.

Beachte

Mithilfe eines Maklers sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch den Aufwand der Vermark­tung Ihrer Immobilie. Ansonsten müssten Sie bspw. mit zusätz­li­chen Anzei­gen­kosten online oder in Print­me­dien rechnen.

Grund­buchamt

Das Grund­buchamt dokumen­tiert Eigen­tums­ver­hält­nisse, Grund­schulden, Hypotheken etc.. Bevor eine Immobilie den Besitzer wechselt, prüfen Käufer und ihre Finan­zie­rungs­partner diese Eintra­gungen sorgfältig.

Die Gebühren für den Grund­buch­ein­trag sind durch das Gerichts- und Notar­kos­ten­ge­setz (GNotKG) geregelt.

Die Eintra­gung der Eigen­tums­über­tra­gung im Grund­buch ist mit Kosten verbunden, die vom Käufer übernommen werden. Der Verkäufer hingegen trägt die Kosten für die Löschung von einge­tra­genen Grund­schuld. Diese betragen etwa 0,2 Prozent der Summe der Grund­schuld. Nach Abschluss des Verkaufs­pro­zesses erfolgt die Umschrei­bung der Eigen­tums­ver­hält­nisse im Grund­buch, was den offizi­ellen Wechsel des Immobi­li­en­ei­gen­tums markiert.

Grund­er­werb­steuer

Beim Verkauf eines Grund­stücks oder Hauses fällt eine Grund­er­werb­steuer an, welche anhand des Kaufpreises bemessen wird.

Der Steuer­satz variiert abhängig vom Bundes­land und liegt zwischen 3,5% und 6,5%.

Bundes­landSteuer­satz
Baden-Württem­berg5,0 %
Bayern3,5 %
Berlin6,0 %
Branden­burg6,5 %
Bremen5,0 %
Hamburg5,5 %
Hessen6,0 %
Mecklen­burg-Vorpom­mern6,0 %
Nieder­sachsen5,0 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Rhein­land-Pfalz5,0 %
Saarland6,5 %
Sachsen5,5 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Schleswig-Holstein6,5 %
Thüringen5,0 %

Obwohl sowohl Verkäufer als auch Käufer grund­er­werb­steu­er­pflichtig sind, übernimmt der Käufer die Steuer generell. Diese bildet nämlich eine Voraus­set­zung, um als recht­mä­ßiger Eigen­tümer der Immobilie zu gelten.

Notar­kosten

Bei einem Hausver­kauf fallen Notar­kosten für die Beurkun­dung des Immobi­li­en­kauf­ver­trags an.

Wichtig

Die Beurkun­dung durch einen Notar ist essen­ziell, um Rechts­si­cher­heit für Käufer und Verkäufer zu gewährleisten.

Üblicher­weise übernimmt der Käufer den größten Teil der Notar­kosten, während die Kosten für die Löschung von Belas­tungen im Grund­buch vom Verkäufer getragen werden. Die Haftung für die Kosten liegt bei beiden Vertrags­par­teien, daher sollte die Auftei­lung der Kosten im Kaufver­trag festge­legt werden.

Unser Fazit

Der Verkauf Ihres Hauses mag zwar eine durch­dachte Planung erfor­dern, doch indem Sie die notwen­digen Neben­kosten wie Notar- und Makler­kosten sorgfältig in Ihre Überle­gungen einbe­ziehen, steht Ihrem Verkaufs­ab­schluss nichts im Wege.

Mit der profes­sio­nellen Unter­stüt­zung eines erfah­renen Maklers wird dieser Prozess reibungslos und erfolg­reich verlaufen!

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Häufige Fragen zu den Neben­kosten beim Hausver­kauf (FAQ)

In diesem Kapitel beant­worten wir kurz und knapp die häufigsten Fragen.

Welche Neben­kosten fallen für den Verkäufer beim Hausver­kauf an?

Zu den typischen Neben­kosten für Verkäufer zählen Makler­pro­vi­sion (sofern beauf­tragt), Notar­kosten bei Löschung von Grund­schulden, Kosten für Energie­aus­weis und ggf. Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung bei Kreditablösung.

Muss der Verkäufer die Notar­kosten beim Hausver­kauf tragen?

In der Regel trägt der Käufer die Notar­kosten, jedoch übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Löschung bestehender Grund­schulden im Grundbuch.

Wie hoch ist die Makler­pro­vi­sion beim Hausverkauf?

Die Makler­pro­vi­sion liegt üblicher­weise zwischen 3 % und 7 % des Verkaufs­preises und wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, abhängig vom Bundes­land und der indivi­du­ellen Vereinbarung.

Ist der Energie­aus­weis beim Hausver­kauf Pflicht und wer zahlt ihn?

Ja, der Energie­aus­weis ist gesetz­lich vorge­schrieben und muss dem Käufer spätes­tens bei der Besich­ti­gung vorge­legt werden; die Kosten von ca. 50–150 Euro trägt in der Regel der Verkäufer.

Welche Steuern können beim Hausver­kauf anfallen?

Wenn das Haus inner­halb der Speku­la­ti­ons­frist von zehn Jahren verkauft wird und kein Eigen­nutz vorliegt, kann Einkom­men­steuer auf den Verkaufs­ge­winn (Speku­la­ti­ons­steuer) anfallen.

Fällt eine Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung beim Hausver­kauf an?

Ja, wenn ein laufendes Immobi­li­en­dar­lehen vorzeitig abgelöst wird, kann die Bank eine Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung verlangen; deren Höhe hängt vom Restschuld­be­trag und der Zinsbin­dung ab.

Welche Kosten entstehen für die Löschung der Grundschuld?

Für die Löschung einer Grund­schuld im Grund­buch fallen Notar- und Grund­buch­kosten an, die je nach Höhe der einge­tra­genen Summe meist zwischen 200 und 600 Euro liegen.

Wer zahlt die Grund­steuer beim Hausverkauf?

Die Grund­steuer wird anteilig berechnet; meist zahlt der Verkäufer bis zum Übergang von Nutzen und Lasten, danach übernimmt der Käufer.

Hinweis: Dieses FAQ dient der allge­meinen Infor­ma­tion und ersetzt keine indivi­du­elle Rechts- oder Steuer­be­ra­tung. Bei spezi­fi­schen Fragen zum Hausver­kauf oder zu Neben­kosten wenden Sie sich bitte an einen Notar, Steuer­be­rater oder Immobilienexperten.

Über den Autor

Marcel König

Marcel König ist gelernter Immobilienkaufmann und arbeitet in der Vertriebsleitung der Köhl-Jetter Immobilien GmbH.

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