Neubauprojekt in Balingen

In bester Innenstadtlage von Balingen entsteht derzeit ein modernes, hochwertiges Geschäfts- und Wohngebäude mit insgesamt vier repräsentativen Gewerbe- bzw. Büroeinheiten sowie drei Mikro-Appartements.

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Häufige Neben­kosten beim Haus­ver­kauf (2026)

Aktualisiert am: 08.07.26

Die häufigsten Nebenkosten:

  • Wert­gut­achten: Für gericht­liche Ausein­an­der­set­zungen, wie Schei­dungen oder Erbstrei­tig­keiten, kann ein ausführ­li­ches Wert­gut­achten erfor­der­lich sein, dessen Kosten bei etwa 1,5% des Immo­bi­li­en­werts liegen können.
  • Reno­vie­rungs­kosten: Um die Attrak­ti­vität der Immo­bilie zu stei­gern und die Verkaufs­chancen zu erhöhen, können gezielte Reno­vie­rungs- und Sanie­rungs­maß­nahmen sinn­voll sein. Beispiele hierfür sind die Auffri­schung von Innen­räumen oder die Moder­ni­sie­rung von Küche und Badezimmer.
  • Ener­gie­aus­weis: Seit 2009 ist es verpflich­tend, beim Verkauf eines Hauses einen Ener­gie­aus­weis vorzu­legen, der die Ener­gie­ef­fi­zienz der Immo­bilie ausweist. Die Kosten hierfür trägt der Verkäufer. Es wird zwischen Verbrauchs- und Bedarfs­aus­weis unter­schieden, wobei Letz­terer aufwen­diger und teurer ist.

Hinter einem Haus­ver­kauf verbergen sich notwen­dige Neben­kosten, die Sie für Ihren erfolg­rei­chen Verkauf einkal­ku­lieren müssen. Wir bieten Ihnen einen Über­blick, um Sie bei der Planung zu unter­stützen – denn nichts ist ärger­li­cher als unvor­her­ge­se­hene Kosten.

Häufige Neben­kosten im Überblick:

Wert­gut­achten

Meis­tens reicht für den gängigen Haus­ver­kauf ein Online­rechner, um den Verkaufs­preis fest­legen zu können.

Diesen ermit­teln wir bei Köhl-Jetter kostenlos für Sie!

Vorteile unserer Bewertung

1. Sicher­heit: Wir haben die aktu­ellen Markt­ent­wick­lungen im Blick und garan­tieren Ihnen den besten Zeit­punkt für den Verkauf.

2. Erfolg­reiche Vermitt­lung: Je besser Sie Ihr Objekt kennen, desto entspannter können Sie in sämt­liche Gespräche bezüg­lich Ihrer Immo­bilie gehen.

3. Wirt­schaft­lich­keit: Eine Immo­bi­li­en­be­wer­tung ermög­licht es Ihnen, fundierte Entschei­dungen zu treffen, ob sich Inves­ti­tionen in Ihr Objekt lohnen.

In manchen Fällen, bspw. bei gericht­li­chen Ausein­an­der­set­zungen (Schei­dung, Erbstrei­tig­keit etc.), muss ein Wert­gut­achten heran­ge­zogen werden. Die Gebühren dafür vari­ieren je nach dem erfor­der­li­chen Aufwand für die Erstellung.

Kurz­gut­achten beginnen bei 500€, während für Voll­gut­achten etwa 1,5% des Immo­bi­li­en­werts ange­setzt werden können.

Reno­vie­rungs­kosten

Befindet sich die Immo­bilie in einem schlechten Zustand, kann dies den Verkauf erschweren. Durch die gezielte Moder­ni­sie­rung Ihrer Immo­bilie mittels Reno­vie­rungs- und Sanie­rungs­maß­nahmen erhöhen Sie deren Attrak­ti­vität und können somit die Verkaufs­chancen verbes­sern.

Beispiele für Reno­vie­rungs­ar­beiten können die Auffri­schung von Innen­räumen, die Behe­bung von Mängeln oder die Moder­ni­sie­rung von Küche oder Bade­zimmer sein.

Zudem können die Stärken der Immo­bilie mit Home Staging – dem profes­sio­nellen Herrichten von Räum­lich­keiten– hervor­ge­hoben werden und sich somit positiv auf den Verkaufs­pro­zess auswirken.

Möchten Sie Ihre Immo­bilie im Raum Balingen oder im Zollern­alb­kreis verkaufen?

Gerne helfen wir Ihnen dabei, den passenden Käufer für Ihr Objekt zu finden.

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Ener­gie­aus­weis

Seit 2009 ist es verpflich­tend für den Verkauf Ihres Hauses einen Ener­gie­aus­weis vorzu­legen. Dementspre­chend trägt der Verkäufer die Kosten dafür. Der Ausweis gibt Auskunft über die Ener­gie­ef­fi­zienz der Immo­bilie sowie den zu erwar­tenden Energieverbrauch.

Unter­schieden wird zwischen einem verbrauchs- und einem bedarfs­ori­en­tierten Ausweis.

Während der Verbrauchs­aus­weis auf vergan­genen Werten beruht, basiert der Bedarfs­aus­weis auf einer Analyse der Bausubstanz.

Tipp

Infor­mieren Sie sich, welcher Ausweis in Ihrem Fall notwendig ist, da der Aufwand und die Kosten eines Bedarfs­aus­weises höher sind als beim Verbrauchsausweis.

Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung

Die Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung ist ein Aspekt, der berück­sich­tigt werden sollte, wenn Sie Ihren Immo­bi­li­en­kredit vorzeitig ablösen möchten. Bei einem Haus­ver­kauf und der vorzei­tigen Rück­zah­lung des bestehenden Kredits kann die Bank eine Entschä­di­gung erheben. Es ist wichtig, diesen Kosten­faktor im Blick zu behalten.

Diese Gebühr soll die Zins­ver­luste abde­cken, die der Bank aufgrund der vorzei­tigen Rück­zah­lung entstehen.

Die genaue Höhe und Berech­nung der Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung sind vertrag­lich fest­ge­legt und können von Kredit zu Kredit variieren.

Tipp

Es ist ratsam, die Kondi­tionen des Kredit­ver­trags zu prüfen, damit mögliche Kosten bei einem Haus­ver­kauf früh­zeitig erkannt werden.

Makler­pro­vi­sion

Den Verkauf einer Immo­bilie anzu­gehen, stellt zwei­fellos eine anspruchs­volle Aufgabe dar. Es ist also ratsam, sich auf die Exper­tise eines Immo­bi­li­en­profis zu verlassen, der Sie aktiv beim Verkaufs­pro­zess begleitet und unter­stützt. Die Preis­ge­stal­tung kann je nach Region und indi­vi­du­eller Vertrags­ver­ein­ba­rung variieren.

Zwei Personen, die auf einem Tisch ausgebreitete Immobilienunterlagen und Einrichtungsfotos prüfen. Eine Person zeigt auf ein Foto, während auf dem Tisch Musterhäuser und für den Hausverkauf relevante Nebenkostendetails zu sehen sind.

Zu Beginn wird der Immo­bi­li­en­wert ermit­telt – unser Online Bewer­tungs­tool ist dabei völlig kostenlos und unver­bind­lich. Dann kann der Prozess beginnen. Dieser besteht meist aus einer Expo­sé­er­stel­lung und dem Vermarkten Ihrer Immo­bilie in Print- und Onlinemedien.

Bei Köhl-Jetter werden die Besich­ti­gungs­ter­mine von unseren Experten durch­ge­führt und auch beim Notar­termin unter­stützt Sie Ihr Makler persönlich.

Beachte

Mithilfe eines Maklers sparen Sie nicht nur wert­volle Zeit, sondern auch den Aufwand der Vermark­tung Ihrer Immo­bilie. Ansonsten müssten Sie bspw. mit zusätz­li­chen Anzei­gen­kosten online oder in Print­me­dien rechnen.

Grund­buchamt

Das Grund­buchamt doku­men­tiert Eigen­tums­ver­hält­nisse, Grund­schulden, Hypo­theken etc.. Bevor eine Immo­bilie den Besitzer wech­selt, prüfen Käufer und ihre Finan­zie­rungs­partner diese Eintra­gungen sorgfältig.

Die Gebühren für den Grund­buch­ein­trag sind durch das Gerichts- und Notar­kos­ten­ge­setz (GNotKG) geregelt.

Die Eintra­gung der Eigen­tums­über­tra­gung im Grund­buch ist mit Kosten verbunden, die vom Käufer über­nommen werden. Der Verkäufer hingegen trägt die Kosten für die Löschung von einge­tra­genen Grund­schuld. Diese betragen etwa 0,2 Prozent der Summe der Grund­schuld. Nach Abschluss des Verkaufs­pro­zesses erfolgt die Umschrei­bung der Eigen­tums­ver­hält­nisse im Grund­buch, was den offi­zi­ellen Wechsel des Immo­bi­li­en­ei­gen­tums markiert.

Grund­er­werb­steuer

Beim Verkauf eines Grund­stücks oder Hauses fällt eine Grund­er­werb­steuer an, welche anhand des Kauf­preises bemessen wird.

Der Steu­er­satz vari­iert abhängig vom Bundes­land und liegt zwischen 3,5% und 6,5%.

VorteileNach­teile
Sicher­heitBestimmte Vertrags­lauf­zeit
Volles Enga­ge­ment des MaklersNicht immer Eigen­ver­kauf möglich
Zeit­er­sparnis
Seriös

Obwohl sowohl Verkäufer als auch Käufer grund­er­werb­steu­er­pflichtig sind, über­nimmt der Käufer die Steuer gene­rell. Diese bildet nämlich eine Voraus­set­zung, um als recht­mä­ßiger Eigen­tümer der Immo­bilie zu gelten.

Notar­kosten

Bei einem Haus­ver­kauf fallen Notar­kosten für die Beur­kun­dung des Immo­bi­li­en­kauf­ver­trags an.

Wichtig

Die Beur­kun­dung durch einen Notar ist essen­ziell, um Rechts­si­cher­heit für Käufer und Verkäufer zu gewährleisten.

Übli­cher­weise über­nimmt der Käufer den größten Teil der Notar­kosten, während die Kosten für die Löschung von Belas­tungen im Grund­buch vom Verkäufer getragen werden. Die Haftung für die Kosten liegt bei beiden Vertrags­par­teien, daher sollte die Auftei­lung der Kosten im Kauf­ver­trag fest­ge­legt werden.

Unser Fazit

Der Verkauf Ihres Hauses mag zwar eine durch­dachte Planung erfor­dern, doch indem Sie die notwen­digen Neben­kosten wie Notar- und Makler­kosten sorg­fältig in Ihre Über­le­gungen einbe­ziehen, steht Ihrem Verkaufs­ab­schluss nichts im Wege.

Mit der profes­sio­nellen Unter­stüt­zung eines erfah­renen Maklers wird dieser Prozess reibungslos und erfolg­reich verlaufen!

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Häufige Fragen zu den Neben­kosten beim Haus­ver­kauf (FAQ)

In diesem Kapitel beant­worten wir kurz und knapp die häufigsten Fragen.

Welche Neben­kosten fallen für den Verkäufer beim Haus­ver­kauf an?

Zu den typi­schen Neben­kosten für Verkäufer zählen Makler­pro­vi­sion (sofern beauf­tragt), Notar­kosten bei Löschung von Grund­schulden, Kosten für Ener­gie­aus­weis und ggf. Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung bei Kreditablösung.

Muss der Verkäufer die Notar­kosten beim Haus­ver­kauf tragen?

In der Regel trägt der Käufer die Notar­kosten, jedoch über­nimmt der Verkäufer die Kosten für die Löschung bestehender Grund­schulden im Grundbuch.

Wie hoch ist die Makler­pro­vi­sion beim Hausverkauf?

Die Makler­pro­vi­sion liegt übli­cher­weise zwischen 3 % und 7 % des Verkaufs­preises und wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, abhängig vom Bundes­land und der indi­vi­du­ellen Vereinbarung.

Ist der Ener­gie­aus­weis beim Haus­ver­kauf Pflicht und wer zahlt ihn?

Ja, der Ener­gie­aus­weis ist gesetz­lich vorge­schrieben und muss dem Käufer spätes­tens bei der Besich­ti­gung vorge­legt werden; die Kosten von ca. 50–150 Euro trägt in der Regel der Verkäufer.

Welche Steuern können beim Haus­ver­kauf anfallen?

Wenn das Haus inner­halb der Speku­la­ti­ons­frist von zehn Jahren verkauft wird und kein Eigen­nutz vorliegt, kann Einkom­men­steuer auf den Verkaufs­ge­winn (Speku­la­ti­ons­steuer) anfallen.

Fällt eine Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung beim Haus­ver­kauf an?

Ja, wenn ein laufendes Immo­bi­li­en­dar­lehen vorzeitig abge­löst wird, kann die Bank eine Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung verlangen; deren Höhe hängt vom Rest­schuld­be­trag und der Zins­bin­dung ab.

Welche Kosten entstehen für die Löschung der Grundschuld?

Für die Löschung einer Grund­schuld im Grund­buch fallen Notar- und Grund­buch­kosten an, die je nach Höhe der einge­tra­genen Summe meist zwischen 200 und 600 Euro liegen.

Wer zahlt die Grund­steuer beim Hausverkauf?

Die Grund­steuer wird anteilig berechnet; meist zahlt der Verkäufer bis zum Über­gang von Nutzen und Lasten, danach über­nimmt der Käufer.

Hinweis: Dieses FAQ dient der allge­meinen Infor­ma­tion und ersetzt keine indi­vi­du­elle Rechts- oder Steu­er­be­ra­tung. Bei spezi­fi­schen Fragen zum Haus­ver­kauf oder zu Neben­kosten wenden Sie sich bitte an einen Notar, Steu­er­be­rater oder Immobilienexperten.

Über den Autor

Marcel König

Marcel König ist ausgebildeter Immobilienkaufmann (IHK) und Vertriebsleiter bei der Köhl-Jetter GmbH. Er ist unser Experte für alle Fragen rund um die Vermietung und den Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Baugrundstücken.

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