Hinter einem Hausverkauf verbergen sich notwendige Nebenkosten, die Sie für Ihren erfolgreichen Verkauf einkalkulieren müssen. Wir bieten Ihnen einen Überblick, um Sie bei der Planung zu unterstützen – denn nichts ist ärgerlicher als unvorhergesehene Kosten.
Häufige Nebenkosten im Überblick:
- Wertgutachten
- Renovierungskosten
- Energieausweis (Verbrauchs-/Bedarfsausweis)
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Eventuelle Vermarktungskosten
- Maklerkosten
- Grundbuchamt
- Grunderwerbsteuer
- Notarkosten
Wertgutachten
Meistens reicht für den gängigen Hausverkauf ein Onlinerechner, um den Verkaufspreis festlegen zu können.
Diesen ermitteln wir bei Köhl-Jetter kostenlos für Sie!
Vorteile unserer Bewertung
1. Sicherheit: Wir haben die aktuellen Marktentwicklungen im Blick und garantieren Ihnen den besten Zeitpunkt für den Verkauf.
2. Erfolgreiche Vermittlung: Je besser Sie Ihr Objekt kennen, desto entspannter können Sie in sämtliche Gespräche bezüglich Ihrer Immobilie gehen.
3. Wirtschaftlichkeit: Eine Immobilienbewertung ermöglicht es Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, ob sich Investitionen in Ihr Objekt lohnen.
In manchen Fällen, bspw. bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (Scheidung, Erbstreitigkeit etc.), muss ein Wertgutachten herangezogen werden. Die Gebühren dafür variieren je nach dem erforderlichen Aufwand für die Erstellung.
Kurzgutachten beginnen bei 500€, während für Vollgutachten etwa 1,5% des Immobilienwerts angesetzt werden können.
Renovierungskosten
Befindet sich die Immobilie in einem schlechten Zustand, kann dies den Verkauf erschweren. Durch die gezielte Modernisierung Ihrer Immobilie mittels Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen erhöhen Sie deren Attraktivität und können somit die Verkaufschancen verbessern.
Beispiele für Renovierungsarbeiten können die Auffrischung von Innenräumen, die Behebung von Mängeln oder die Modernisierung von Küche oder Badezimmer sein.
Zudem können die Stärken der Immobilie mit Home Staging – dem professionellen Herrichten von Räumlichkeiten– hervorgehoben werden und sich somit positiv auf den Verkaufsprozess auswirken.
Möchten Sie Ihre Immobilie im Raum Balingen oder im Zollernalbkreis verkaufen?
Gerne helfen wir Ihnen dabei, den passenden Käufer für Ihr Objekt zu finden.
Energieausweis
Seit 2009 ist es verpflichtend für den Verkauf Ihres Hauses einen Energieausweis vorzulegen. Dementsprechend trägt der Verkäufer die Kosten dafür. Der Ausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz der Immobilie sowie den zu erwartenden Energieverbrauch.
Unterschieden wird zwischen einem verbrauchs- und einem bedarfsorientierten Ausweis.
Während der Verbrauchsausweis auf vergangenen Werten beruht, basiert der Bedarfsausweis auf einer Analyse der Bausubstanz.
Tipp
Informieren Sie sich, welcher Ausweis in Ihrem Fall notwendig ist, da der Aufwand und die Kosten eines Bedarfsausweises höher sind als beim Verbrauchsausweis.
Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Aspekt, der berücksichtigt werden sollte, wenn Sie Ihren Immobilienkredit vorzeitig ablösen möchten. Bei einem Hausverkauf und der vorzeitigen Rückzahlung des bestehenden Kredits kann die Bank eine Entschädigung erheben. Es ist wichtig, diesen Kostenfaktor im Blick zu behalten.
Diese Gebühr soll die Zinsverluste abdecken, die der Bank aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung entstehen.
Die genaue Höhe und Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind vertraglich festgelegt und können von Kredit zu Kredit variieren.
Tipp
Es ist ratsam, die Konditionen des Kreditvertrags zu prüfen, damit mögliche Kosten bei einem Hausverkauf frühzeitig erkannt werden.
Maklerprovision
Den Verkauf einer Immobilie anzugehen, stellt zweifellos eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Es ist also ratsam, sich auf die Expertise eines Immobilienprofis zu verlassen, der Sie aktiv beim Verkaufsprozess begleitet und unterstützt. Die Preisgestaltung kann je nach Region und individueller Vertragsvereinbarung variieren.
Zu Beginn wird der Immobilienwert ermittelt – unser Online Bewertungstool ist dabei völlig kostenlos und unverbindlich. Dann kann der Prozess beginnen. Dieser besteht meist aus einer Exposéerstellung und dem Vermarkten Ihrer Immobilie in Print- und Onlinemedien.
Bei Köhl-Jetter werden die Besichtigungstermine von unseren Experten durchgeführt und auch beim Notartermin unterstützt Sie Ihr Makler persönlich.
Beachte
Mithilfe eines Maklers sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch den Aufwand der Vermarktung Ihrer Immobilie. Ansonsten müssten Sie bspw. mit zusätzlichen Anzeigenkosten online oder in Printmedien rechnen.
Grundbuchamt
Das Grundbuchamt dokumentiert Eigentumsverhältnisse, Grundschulden, Hypotheken etc.. Bevor eine Immobilie den Besitzer wechselt, prüfen Käufer und ihre Finanzierungspartner diese Eintragungen sorgfältig.
Die Gebühren für den Grundbucheintrag sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.
Die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch ist mit Kosten verbunden, die vom Käufer übernommen werden. Der Verkäufer hingegen trägt die Kosten für die Löschung von eingetragenen Grundschuld. Diese betragen etwa 0,2 Prozent der Summe der Grundschuld. Nach Abschluss des Verkaufsprozesses erfolgt die Umschreibung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch, was den offiziellen Wechsel des Immobilieneigentums markiert.
Grunderwerbsteuer
Beim Verkauf eines Grundstücks oder Hauses fällt eine Grunderwerbsteuer an, welche anhand des Kaufpreises bemessen wird.
Der Steuersatz variiert abhängig vom Bundesland und liegt zwischen 3,5% und 6,5%.
Bundesland | Steuersatz |
---|---|
Baden-Württemberg | 5,0 % |
Bayern | 3,5 % |
Berlin | 6,0 % |
Brandenburg | 6,5 % |
Bremen | 5,0 % |
Hamburg | 5,5 % |
Hessen | 6,0 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
Niedersachsen | 5,0 % |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
Saarland | 6,5 % |
Sachsen | 5,5 % |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Thüringen | 5,0 % |
Obwohl sowohl Verkäufer als auch Käufer grunderwerbsteuerpflichtig sind, übernimmt der Käufer die Steuer generell. Diese bildet nämlich eine Voraussetzung, um als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie zu gelten.
Notarkosten
Bei einem Hausverkauf fallen Notarkosten für die Beurkundung des Immobilienkaufvertrags an.
Wichtig
Die Beurkundung durch einen Notar ist essenziell, um Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer zu gewährleisten.
Üblicherweise übernimmt der Käufer den größten Teil der Notarkosten, während die Kosten für die Löschung von Belastungen im Grundbuch vom Verkäufer getragen werden. Die Haftung für die Kosten liegt bei beiden Vertragsparteien, daher sollte die Aufteilung der Kosten im Kaufvertrag festgelegt werden.
Unser Fazit
Der Verkauf Ihres Hauses mag zwar eine durchdachte Planung erfordern, doch indem Sie die notwendigen Nebenkosten wie Notar- und Maklerkosten sorgfältig in Ihre Überlegungen einbeziehen, steht Ihrem Verkaufsabschluss nichts im Wege.
Mit der professionellen Unterstützung eines erfahrenen Maklers wird dieser Prozess reibungslos und erfolgreich verlaufen!
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